Wassers zu bewirken. Solch ein Vorgang würde erfordern, daß die Anziehungskraft zwischen Zink und Sauerstoff unter diesen Umständen wenigstens doppelt so groß wäre als die Anziehungskraft zwischen dem Sauerstoff und Wasserstoff.
1012) Als zwei erregende Plattenpaare von Zink und Platin angewandt wurden, ward der Strom ebenfalls durch eine dazwischen gestellte Platinplatte für die Praxis gehemmt (Fig. 21). Anfangs war zwar eine sehr schwache Wirkung da, aber fast sogleich hörte sie auf. Ich werde von ihr und mehren ähnlichen Effecten späterhin (1017) reden.
1013) Drei Plattenpaare von Zink und Platin (Fig. 22) waren im Stande mit ihrem Strom eine eingeschaltete Platinplatte zu durchdringen und die Elektrolysirung des Wassers in der Zelle IV zu bewirken. Der Strom zeigte sich sowohl durch die fortdauernde Ablenkung des Galvanometers als durch die Blasen von Sauerstoff und Wasserstoff an den Elektroden in der Zelle IV. Also ist der angesammelte Kraftüberschuß dieser Zinkplatten, welche zur Zersetzung des Wassers thätig sind, zusammen genommen mehr als gleich der Kraft, mit welcher Sauerstoff und Wasserstoff zu Wasser verbunden sind, und er ist hinreichend die Trennung dieser Bestandtheile zu bewirken.
1014) Den drei Plattenpaaren von Zink und Platin wurden nun zwei Zwischenplatten von Platin entgegengesetzt, Fig. 23. Jetzt war der Strom gehemmt.
1015) Vier Plattenpaare von Zink und Platin wurden durch zwei dazwischengesetzte Platinplatten neutralisirt. Fig. 24.
1016) Fünf Paare Zink und Platin mit zwei Zwischenplatten von Platin (Fig. 25) gaben einen schwachen Strom; es fand eine bleibende Ablenkung des Galvanometers, und in den Zellen VI und VII eine Zersetzung statt. Allein der Strom war sehr schwach, sehr viel
Michael Faraday: Achte Reihe von Experimental-Untersuchungen über Elektricität. Johann Ambrosius Barth, Leipzig 1835, Seite 245. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Experimental-Untersuchungen_%C3%BCber_Elektricit%C3%A4t_08.pdf/69&oldid=- (Version vom 31.7.2018)