Seite:Fünf Festreden der Gesellschaft für innere Mission.pdf/62

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

 §. 8. Zum weiteren Kreise können auch solche gehören, denen §. 7. zu ausschließend gefaßt scheint, denen aber doch die Absicht der Gesellschaft gefällt und die Zusammensetzung des engeren Kreises kein Bedenken erregt.

 §. 9. Die Brüder der weiteren Kreise können sich nach eigenem Gutdünken zusammenschließen, also auch zu Local-, Districts- und Bezirksvereinen oder Gesellschaften, die zur eigentlichen Gesellschaft lediglich im Verhältnis freier dienender Liebe stehen. Die Begründer und Leiter solcher besonderen Kreise, welche die Zwecke der vier Arbeitskreise im Sinne von §. 7. fördern, dienen der Gesellschaft als vermittelnde Glieder und stehen als solche im Verhältnis zu ihr. Sie bringen Anträge und Vorschläge ihrer Kreise an die vier Abtheilungen, können Aufschlüße verlangen, den Sitzungen der einzelnen Abtheilungen und den gemeinsamen Berathungen aller vier Abtheilungen – jedoch ohne beschließende Stimme, wenn sie nicht zum engeren Kreise gehören, – beiwohnen.


E. Die Abtheilungen.

 §. 10. Die Zahl ihrer Glieder kann nach Umständen größer oder kleiner sein.

 §. 11. Die Abtheilungen können die Zahl ihrer Glieder vermehren.

 §. 12. Sie ergänzen sich selbst.

 §. 13. Sie können diejenigen ihrer Glieder, welche sich bekenntnisuntreu oder im Leben anstößig erweisen, welche das Verständnis des Ganzen der Gesellschaft oder der Aufgabe ihrer Abtheilung verlieren, welche im Eifer erkalten, aus ihrer Mitte ausschließen, und sollen es.

 §. 14. Die Beschlüße einer Abtheilung sollen einstimmig gefaßt werden, wenn es möglich ist.

 §. 15. Ist es nicht möglich, so werden die Beschlüße durch Stimmenmehrheit gefaßt.

 §. 16. Alle durch Stimmenmehrheit gefaßten Beschlüße unterliegen der Bestätigung der Obmänner.

 §. 17. Jede Abtheilung wählt einen Vorsitzenden, an welchen die Einläufe kommen, der sie zur Berathung vertheilt, die Versammlungen anberaumt, die Leitung derselben hat.

 §. 18. Sind die Glieder einer Abtheilung gerade eine gleiche Zahl, so gilt die Stimme des Vorsitzenden für zwei.

 §. 19. Jede Abtheilung zählt ein berathendes, aber nicht stimmberechtigtes Glied aus dem Collegium der Obmänner.

 §. 20. Jede Abtheilung legt die Resultate ihrer Berathungen im Schlußprotokolle der Versammlungen nieder.

Empfohlene Zitierweise:
Diverse: Fünf Festreden der Gesellschaft für innere Mission. Joh. Phil. Raw’sche Buchhandlung, Nürnberg 1850, Seite 61. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:F%C3%BCnf_Festreden_der_Gesellschaft_f%C3%BCr_innere_Mission.pdf/62&oldid=- (Version vom 4.9.2016)