Seite:Fehdebrief aus dem sechzehnten Jahrhundert.pdf/3

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zum Vberflus, wenn e. f. g. verner vorenthalten weren, vnd mein vberflussiges Ansuchen so leicht geacht, vndt in windt geschlagen werden solle, werde ich zum hochsten verursacht, mit hilffers hilff e. f. g. vnd den stift anzugreifen; damit ich meines schadens schimpfs vnd spots derhalben erholen wil, dessen ich viel lieber vberhoben sein wolt, den e. f. g. vnd derselben weltlichen Rete sich nicht zu beschweren Das ich mich zum oftern fur meine gebürliche obrigkeit erbotten hette, aber sunst auch gutlich vnd billig gesucht hab gehabt, do wollen sich e. f. g. in diesen meinem gesetzten termin schrifftlich gegen mir erkleren, Darnach ich mich zu richten hab, wo solches nicht in der Zeit beschieht, wil ich mich gegen e. f. g. vnnd dem stifft dermasen also verhalten, das e. f. g. vnd das stift keines gefallens tragen sollen, solches will e. f. g. hiemit angezeigt haben, Datum Nuremberg auf Dunnerstag den 7. octobris Ao. 63.[1]

Conradt von Germar 
der mitler, 





  1. D. i. 1563. Dieser Fehdebrief ist auch deswegen merkwürdig, weil er von so spätem Dato ist. Mir ist zur Zeit kein neuerer bekannt.