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für sie beschämenden Gegensatz bildet (v. 6–13). Nach dieser scharfen Rüge lenkt der Apostel wieder in den Ton väterlicher Ermahnung ein, seine baldige Ankunft in Korinth in Aussicht stellend (v. 14–21). Bei diesem Gedanken treten ihm aber

 II. Die schweren sittlichen Schäden in der Gemeinde (c. 5. 6.) entgegen, die ihn zu erneuter Rüge veranlassen.

 1. Die Gemeinde, die von solchem Weisheitsdünkel geplagt wird, hat zum Rühmen so gar nicht Ursache; ihr Ruf ist nicht gut, denn so duldsam ist sie gegen die Sünde, daß sie einen Blutschänder in ihrer Mitte erträgt, so daß Paulus, der Abwesende, ihn dem Satan übergeben muß (5, 1–5). Als Ostergemeinde solle sie auch in österlicher Reinheit sich erzeigen und das alte Unwesen durch Zuchtübung ausfegen (6–8), nicht das in der Welt, wie sie ihn in seinem ersten Brief haben verstehen wollen, sondern das in der eigenen Mitte (9–13).

 2. Ein weiterer Übelstand sind die Streithändel in Sachen des Mein und Dein unter Gemeindegliedern, die dieselben, anstatt sie unter sich auszumachen, oder am besten ganz aufzuheben, vor die heidnischen Gerichte bringen (6, 1–7). Man sündigt auch durch Übervorteilung; die solches thun, mögen wissen, daß sie dadurch des Reiches Gottes verlustig gehen (8–11).

 III. Die Antwort auf die Fragen von wegen der christlichen Freiheit c. 6, 12–c. 10.

 Nachdem der Apostel c. 6, 12–20 gezeigt, warum willkürliche Befriedigung des geschlechtlichen Triebes nicht zu dem christlich Erlaubten zähle, kommt er zu sprechen 1. auf das eheliche und ehelose Leben c. 7, worüber ihm die Gemeinde eine Anzahl Fragen vorgelegt hatte. Der Apostel empfiehlt in seiner Antwort allerdings die Ehelosigkeit aber nur unter Voraussetzung der dazu nötigen Gnadengabe – im andern Fall ist Eintritt in die Ehe und eheliches Leben sittliche Pflicht (1–9). Eine einmal bestehende Ehe soll nicht gelöst werden, auch nicht wenn sie – durch den Übertritt nur eines der beiden ursprünglich heidnischen Gatten zum Christentum – eine gemischte ist. Falls aber der heidnische Teil die Ehe mit dem christlichen Teil nicht fortsetzen will, so mag der christliche ihn ziehen lassen; er soll nicht meinen aus Sorge für das Seelenheil des heidnischen Teils die Fortsetzung der Ehe mit demselben um jeden Preis erzwingen zu müssen (10–16). Im allgemeinen hebt das Christentum weder die Ehe, noch irgend ein anderes natürlich menschliches Verhältnis auf, sofern es einmal besteht (17–24). – Was nun insonderheit Unverheiratete anlangt, so sollen sie die Ehe nicht suchen, denn die (damalige) bedrängte Lage der Christenheit macht den Christenstand für Eheleute schwerer als für Ledige. Aus demselbe Grunde sollen auch Eheleute, inmitten des ehelichen Verhältnisses sich die innere Freiheit, die Unabhängigkeit der Seele bewahren (25–31). Ein anderer Vorzug des ehelosen Standes liegt darin, daß – bei gleicher Hingabe an den Herrn – der Ledige doch ungeteilter als der Verehelichte dem Herrn und der Sache seines Reiches zu dienen im stande ist. Doch will der