Seite:Ferdinand Wilhelm Weber - Kurzgefaßte Einleitung in die heiligen Schriften (11. Auflage).pdf/139

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des Lehrers, die der Schüler wohl beachten möge, sollen dessen Herz bewahren, daß er seinen Mund vor Trug behüte, mit seinen Augen nicht herumgaffe und, sorgsam den rechten Weg erwägend, seinen Fuß von schlechten Dingen fernhalte (20–27). – Der Schüler möge der einsichtsvollen Warnung des Lehrers Gehör leihen und sie beherzigen, denn zwar sind die lockenden Worte der Ehebrecherin süß und glatt, doch bringen sie am Ende nur Schmerzen und Tod, wie sie ja auch selbst unrettbar plötzlichem Tode anheimgefallen ist (5, 1–6). – Achte Rede. Von der Ehebrecherin, sagt der Lehrer, bleibe fern, damit die furchtbaren Strafen des Ehebruchs dich nicht treffen, und du, zu spät deinen Leichtsinn bereuend, dir nicht am Ende Vorwürfe zu machen habest, durch Überhörung der Mahnungen deiner Lehrer dich in die Gefahr sogar der Todesstrafe gebracht zu haben (7–14). Vielmehr halte dich zu deinem Weibe und sei treu der Gattin deiner Jugend (15–20). Gott kennt die Wege des Frevlers und wird ihn nicht ungestraft lassen. Die Strafe Gottes wird also über den kommen, der die Unterweisung nicht annehmen will (21–23). – Neunte Rede. Wenn man infolge geleisteter Bürgschaft Schuldner geworden und man kann nicht bezahlen, so bitte man dringend um Aufschub, und suche durch fleißige Arbeit los zu werden von der Schuld und der Gefahr der Sklaverei (6, 1–5). – Zehnte Rede. Der Faule soll von der aus eigenem Triebe fleißig und zu rechter Zeit arbeitenden Ameise Fleiß lernen; will er aus langer träger Ruhe sich nicht aufraffen, so werden Armut und Mangel unversehens und mit unwiderstehlicher Gewalt ihn packen (6–11). – Elfte Rede. Den tückischen, heillosen Mann wird plötzliches Erschrecken, ja unheilbare Zerschmetterung treffen (12–15). Den Stolzen, Trügerischen, Bösen haßt der HErr, sonderlich aber haßt er den, der Zanksachen hinwirft zwischen Brüdern (16–19). – Zwölfte Rede. Die Unterweisung der Eltern soll den Sohn wie ein Geschmeide schmücken und ihn beständig schützend bekleiden. Sie zeigt ihm den rechten Weg, bewahrt ihn vor den so gefährlichen Versuchungen der Ehebrecherin, von der er sich nicht fangen lassen darf; denn wie man dem Feuer nicht ungestraft zu nahe kommt, so auch nicht dem Weibe eines andern (6, 20–29). Der Dieb muß, selbst wenn er aus Hunger stiehlt, Ersatz geben, vom Ehebrecher aber nimmt der erzürnte Gatte kein Lösegeld als Ersatz, sondern er muß seine Strafe leiden (30–35). – Dreizehnte Rede. Nachdem vor der Ehebrecherin gewarnt ist (7, 1–6) wird sie mit ihren Lockungen, Verführungskünsten und heillosem Thun geschildert (7–23) und mit Warnung vor ihr geschlossen (24–25). – Vierzehnte Rede. Der Buhlerin stellt er die Weisheit entgegen, die um des Jünglings Hingabe wirbt (8, 1–3). Sie fordert Aufmerksamkeit, denn sie bietet Wahrheit, wirkt rechte Entschlüsse und Haß des Bösen, gewährt Einsicht Königen und Richtern, macht reich, die sie lieben (4–21.) Sie ist das erste von allen Geschöpfen Gottes, früher geschaffen, als Gewässer, Berge, ja als die ganze Erde (22–26). Sie war Jehova zur Seite als Künstlerin, da er die Welt erschuf, und ist vor seinem Angesichte auf dem Erdkreise und unter den Menschen allezeit geschäftig (27–31). Darum höret auf sie und suchet sie eifrig (32–36).