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damit sie den Todesleib aus- und den des ewigen Lebens anziehen, womit der Tod überwunden ist für immer (51–57). Schluß aus dem Ganzen: Darum lebt und wirkt der Christ in Hoffnung auf ein ewiges Leben (58).

 VI. Schluß c. 16.

 Erinnerungen wegen der für die Muttergemeinde zu sammelnden Kollekte, Mitteilungen über seine Reisepläne, über die bevorstehende Ankunft des Timotheus und die erst für später vorbehaltene des Apollos, eine Empfehlung des Hauses Stephana, Grüße bilden den Schluß. In dem eigenhändigen Schlußwort des Apostels überrascht das Anathema (v. 22), wohl eine Verwarnung an seine judenchristlichen Widersacher in der Gemeinde.


II.

 1. Paulus hatte, um Nachrichten über den Zustand der Korinthischen Gemeinde und besonders über die Wirkung des oben besprochenen Briefes zu erhalten, dem zweiten Briefe seinen Gehilfen Timotheus vorausgeschickt (1 Kor. 4, 17; 16, 10). Dieser aber scheint nur sehr kurze Zeit in Korinth geblieben und schon vor Ankunft des (2.) Briefes von dort wieder abgereist zu sein, denn bei Abfassung des zweiten Briefes war er schon wieder bei Paulus (2 Kor. 1, 1). Deshalb sandte der Apostel den Titus nach Korinth (1 Kor. 7, 13. 14), damit dieser über die Wirkung des apostolischen Sendschreibens Bericht erstatte. Dann verließ der Apostel selbst die Gemeinde in Ephesus. In Troas (c. 2, 12–13) erwartete er die Rückkehr des Titus, aber vergeblich. Deshalb eilte er voll Unruhe nach Makedonien, um so schnell als möglich mit Titus zusammenzutreffen. Hier fand er ihn denn. Er brachte tröstliche Nachrichten (c. 1, 3–14; 2, 14) und einen Brief, aus welchem der Apostel ersah, daß seine strengen Rügen auf die Gemeinde einen heilsamen Eindruck gemacht hatten und insonderheit, daß der Blutschänder, von dem im 1. Brief c. 5 die Rede war, aus ihrer Mitte ausgeschlossen worden war (c. 2, 4–11). Aber trotz dieses Beweises aufrichtiger Ergebenheit und willigen Gehorsams fehlte doch noch viel, daß der Ap. mit der Gemeinde hätte zufrieden sein können. Die im 1. Brief gerügten sittlichen Schäden: Zank und Streit, Laxheit in geschlechtlichen Dingen und im geselligen Verkehr mit den Heiden (vgl. II, 12 v. 20 f., II, 6, v. 14 f.) dauerten noch fort und waren von der Gemeinde noch nicht mit dem erforderlichen Ernst und Nachdruck bekämpft worden. Endlich war es noch zu keiner entschiedenen Lossage