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 III. Das glaubensgemäße Verhalten c. 12–15, 13.

 1. Allgemeine Ermahnungen, allen Christen gleich geltend (12, 1 bis 13, 14). Der Apostel ermahnt zu einem Verhalten, welches Gott gegenüber sich als Selbstdargabe (12, 1–2), den Brüdern (der Gemeinschaft) gegenüber als selbstverleugnende, dienende Liebe erweist, indem man sich als Glied des Ganzen weiß (3–8), in allen Verhältnissen und Lagen aber Gott und den Menschen gegenüber der heiligen Liebe nachtrachtet und das Böse durch Gutes überwindet (9–21). – Im Verhältnis zur Obrigkeit soll uns der Grundsatz regieren, daß sie eine Ordnung Gottes ist, deshalb soll man ihr in allem sich unterwerfen und seinen Verpflichtungen gegen sie nachkommen (13, 1–7). Damit ist für den Christen das „Verhältnis von Kirche und Staat“ reguliert. Noch einmal führt dann der Apostel die Heiligung des Christen zurück auf die Liebe (8–10) und auf die Weltentsagung (11–14).

 2. Besondere Ermahnungen, der römischen Gemeinde zunächst bestimmt (14, 1–15, 13). In der römischen Gemeinde liegt der Fall vor, daß etliche sich ein Gewissen daraus machen, Fleisch zu essen oder Wein zu trinken, oder alle Tage (nämlich in Beziehung auf das Essen und Trinken [?]) gleich zu achten. Es ist dies Sache des Gewissensbedenkens, nicht der Gesetzesbeobachtung. Es verhält sich damit anders wie bei den Galatern, es ist freiwillige Kasteiung. Solchen gegenüber, die sich selbst kasteien, soll man Schonung beweisen und sie nicht richten, denn beide, die solches thun, und die es nicht thun, sind Gott angenehm, so sie in ihrer Sinnesweise gewiß sind; zudem gehören wir alle dem HErrn, er allein hat das Recht, uns zu richten (14, 1–12). Dagegen sollen wir uns befleißigen, den Schwächeren keinen Anstoß zu geben. Am Essen oder Nichtessen liegt nichts, aber schweres Vergehen ist’s, den Schwachen zu verderben, indem man ihn verführt, zu thun, was sein Gewissen ihm verbietet. Auch die Stellung, die der Christ zu den sog. Adiaphoris einnimmt, muß Bethätigung seines Glaubens sein (13–23). Wir sollen uns vor allem tragen, erbauen, die Eintracht fördern und einander aufnehmen, wie auch Christus uns Heiden aufgenommen und uns aus freiester Gnade das Heil geschenkt hat, welches Israel verheißen und für dieses zunächst bestimmt war (15, 1–13).

 Schluß c. 15, 14-16, 27.

 Der Apostel entschuldigt gewissermaßen sein Schreiben an die von ihm nicht gegründete Gemeinde, indem er an seinen heidenapostolischen Beruf erinnert, der auch ihr gilt; zugleich auch daran, wie Gott selbst diesen durch den Erfolg bestätigt habe (15, 14–19). Dann kommt er auf sein Vorhaben, jetzt, da er seine Missionsaufgabe im Osten des römischen Reichs als gelöst ansehen kann, Rom zum Mittelpunkte einer Thätigkeit an dem Westen des Abendlandes zu machen, und bereitet sich inmitten der Gemeinde so zu sagen jetzt schon eine Stätte (20–33). Endlich empfiehlt er Phöbe (16, 1–2), die Überbringerin des Briefs, grüßt viele einzelne, wohl hervorragende Glieder der Gemeinde mit Namen, um durch Hervorhebung der persönlichen Beziehungen das Band zwischen sich und der Gemeinde fester zu knüpfen (3–16), warnt vor denen, die Trennungen