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aus nicht nach Nikopolis gekommen sein – es sei dies nun das makedonische oder das von Epirus – und dort überwintert haben, um dann nach Ephesus zurückzukehren, noch hätte er den Titus auf Kreta zurückgelassen, da er ihn ja vor seiner Reise nach Korinth durch Makedonien nach Korinth entsandte. Dies alles will sich schwer ineinander fügen. Der Apostel kann also nicht wohl vor seiner Reise nach Jerusalem und seiner langen Haft in Cäsarea und Rom in Kreta gewesen sein und den Brief an Titus geschrieben haben. – Aber auch der erste Brief an den Timotheus ist nicht vor der ersten römischen Gefangenschaft entstanden. Wäre der Brief etwa auf einer Reise geschrieben, die Paulus von Ephesus während des 2–3jährigen Aufenthalts daselbst machte, so wären die Anweisungen des Briefes mindestens befremdlich, und überhaupt erschiene das Schreiben als überflüssig, da der Apostel seine Weisungen beim Weggang mündlich erteilt haben würde; sodann aber hatte ja Paulus nach 1 Tim. 3, 14 Ephesus nicht eben erst verlassen, um etwa nach kurzer Frist dorthin zurückzukehren, sondern sein Aufenthalt ist, indem er diesen Brief schreibt, gar nicht mehr in Ephesus, und er will dorthin erst wieder kommen und den Timotheus besuchen. Es scheint, daß Timotheus, als er den Brief empfing, mit gewisser Selbständigkeit das Amt in Ephesus führte, welches sonst Paulus selbst verwaltete. Auch nicht von Korinth aus (Ap.Gesch. 20, 2) kann er nach Ephesus geschrieben haben, denn dazu paßt 1, 3 und 3, 14 nicht. Timotheus soll danach Ephesus nicht verlassen, um zu dem Apostel nach Makedonien zu kommen, sondern der Apostel will zu ihm nach Ephesus kommen. Aber es befand sich damals Timotheus ja in des Apostels Gefolge Ap.Gesch. 20, 4. Also auch dieser Brief kann nicht vor der langen Haft des Paulus zu Cäsarea und Rom und seiner Freilassung aus derselben geschrieben sein. – Daß aber endlich der zweite Brief an Timotheus die Gefangenschaft und zwar eine andere als die erste voraussetzt, zeigen Stellen wie 4, 16 ff., 4, 21 u. a. Danach ist jetzt ein ernster Prozeß eingeleitet, anders als in der ersten Gefangenschaft. Schon hat eine erste Gerichtsverhandlung (prima actio) stattgefunden, und eine zweite steht bevor, da jene noch nicht zur Entscheidung geführt hat. Timotheus, der während der ersten Haft bei ihm war, ist nun in Kleinasien. Auch andere Umstände zeigen, daß