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sollen die Männer mit heiligem Ernst, die Frauen in sittsamer Tracht teilnehmen; des Lehrens und öffentlichen Auftretens aber sollen sich letztere enthalten. So ziemt’s sich sowohl um der schöpferischen Ordnung, als um des Verhältnisses des Weibes zum Sündenfall willen. Des Weibes Berufskreis ist nicht die Öffentlichkeit, sondern die Familie (11–15).

 2. Die Bestellung der Ämter.

 Der Apostel lehrt, auf welche sittlichen Eigenschaften bei der Wahl zu den Ämtern zu sehen, bei dem Bischof (3, 1–7), dem Diakon und der Diakonissin (8–11). v. 12–13 handelt von dem häuslichen Leben verheirateter Diakonen.

 III. Ermahnungen an Timotheus zu rechtem persönlichen Verhalten in seiner Berufsstellung c. 3, 14–6, 21.

 1. Als Lehrer soll Timotheus das Geheimnis der Gottseligkeit d. h. die einfache christliche Heilswahrheit, deren Trägerin die Kirche ist (3, 14–16) und den rechten Brauch der natürlichen Dinge lehren gegenüber einer Neologie, die mit Altweibermärchen umgeht und, die Schöpfungsordnung Gottes verrückend, Gewicht auf eine äußerlich gesetzliche Askese legt, der im Vergleich mit der Übung der Gottseligkeit nur eine höchst untergeordnete Bedeutung zukommt (4, 1–11). Da Timotheus für die von dem Apostel ihm gestellte Aufgabe noch jung an Jahren ist, so soll er bestrebt sein, die Achtung zu gewinnen durch das Vorbild, das er gibt, und sein selbst wahrzunehmen, damit er fortschreite im Guten (12–16).

 2. Es folgen nun Weisungen an Timotheus bezüglich seines Verhaltens gegen die einzelnen, je nach Alter, Geschlecht und Stand, a) Am längsten verweilt der Apostel bei den Witwen. Timotheus soll zunächst unterscheiden zwischen solchen, die ganz einsam stehen, und solchen, die noch Angehörige haben, solchen, die ihre Witwenschaft in Ehren führen, indem sie ihr Leben einzig Gott weihen, und solche, die noch Fleischliches suchen (5, 1–8). Nur die eigentliche, d. i. einsame Witwe gehört mit ihren Pflichten und ihren Bedürfnissen ganz der Gemeinde. Ehe sie aber in dies Verhältnis tritt, soll man prüfen, ob ihr Alter und ihre Vergangenheit hoffen lassen, sie werde eine heilige Witwe sein, – nur solche versorge die Gemeinde (9–10). Jüngere Witwen sollen, um Schlimmeres zu vermeiden, wieder heiraten (11–15); die, welche Angehörige haben, sollen diesen und nicht der Gemeinde anheimfallen (16). b) In Bezug auf die Ältesten soll Timotheus darauf sehen, daß man sie ehre und ihnen das Ihre gebe, Klagen gegen sie nicht leichthin annehmen, im Fall der Verschuldung aber strenge strafen ohne parteiische Voreingenommenheit; es mit der Weihe zum Amte nicht leicht nehmen; vor allem aber sich selbst rein halten, ohne einen falschen Wert auf leibliche Askese zu legen, 5, 17–25. (Der diätetische Rat v. 23 will nicht bloß um die leibliche Gesundheit des Timotheus, sondern auch um die Gesundheit seiner Frömmigkeit Sorge tragen.) c) Die Sklaven soll er ermahnen, ihren Beruf in der Ehrerbietung und im Gehorsam gegen heidnische, wie christliche Herren zu erkennen, und das für genug zu