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 B. Vorschriften für die Priester insbesondere c. 21 und 22.

 Die Priester sollen sich durch Berührung von Toten und Trauerzeichen nicht verunreinigen (21, 1–6 und 10–12), eine makellose Ehe schließen und führen (7–9, 13–15); die mit Leibesgebrechen behafteten Glieder der Priesterschaft sollen vom Priesteramt fernbleiben (16–24). Das Geheiligte darf kein unrein gewordener Priester anrühren oder essen (22, 2–9); auch keine nicht zur Priesterfamilie gehörige Person soll davon genießen (10–16).

2. Das gottesdienstliche Leben c. 23–25.

 Israel stellt sich als Volk Jehovas dar, wie im Leben überhaupt, so insonderheit

 a. in seinen Festversammlungen, dem Sabbat (23, 3) dem Passah und ersten Erntefest (5–14), dem Feste der Wochen (15–22), dem Feste der Posaunen (23–25), dem Versöhnungstag (26–32), dem Laubhüttenfest (33–44);

 b. in dem täglichen Dienst in der Darbringung des Öls für den heiligen Leuchter (24, 1–4) und der Bereitung der Schaubrote (5–9) – wie ernst es der HErr nimmt mit der ihm schuldigen Ehre, zeigt die Geschichte von der Bestrafung des Gotteslästerers (10–23) –

 c. in der Feier des Sabbat- (25, 2–7) und Halljahrs (8–12) mit seinen Wirkungen auf den Grundbesitz (13–34) und die persönliche Freiheit des Israeliten (35–55).

Schluß der sinaitischen Gesetzgebung c. 26.

 Der HErr verkündet dem nochmals vor Götzendienst und Sabbatsentheiligung gewarnten Volke, welche Segnungen es im Falle des Gehorsams in dem Lande der Verheißung empfangen wird (1–13), sowie die Strafgerichte für den Fall des Ungehorsams, nämlich Vertreibung aus dem Lande und Verstoßung unter die Heiden (14–39), aber auch die schließlichen Wirkungen der Gerichte: die Buße und Wiederaufnahme Israels (40–45).

Anhang zur sinaitischen Gesetzgebung. Die Gelübde c. 27.

 Objekte des Gelobens sind Personen (27, 2–8), Vieh (9–13), Häuser (14–15) und Grundstücke (16–25), die mit Ausnahme der opferfähigen Tiere sämtlich gelöst werden konnten, ferner die Erstgeburten (26), die durch Bannung dem HErrn geweihten Personen und Sachen (28 und 29) und die Zehnten (30–33).




 Viertes Buch. Numeri. Die Wanderung nach Kanaan.

 I. Die Vorbereitungen für den Aufbruch c. 1–10, 10.
1. Die Musterung c. 1–4.

 a. Die Zählung der Stämme, Bestellung der Hauptleute (c. 1) und Gruppierung der 12 Stämme um das Heiligtum; Juda ist der Anführer (c. 2).

 b. Die Zählung und Bestellung der Leviten für den Dienst am Heiligtum anstatt der Erstgebornen Israels, sie lagern unmittelbar um die Stiftshütte, Mose und das Priestergeschlecht vor dem Eingang. Jedes Geschlecht der Leviten hat seinen besonderen Dienst. Die Erstgeburt ihres Viehes