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7. Verordnungen über die Einnahme und Austeilung Kanaans 33, 50–36, 13.

 Es wird zuerst verordnet, daß die Kananiter samt ihren Heiligtümern auszurotten seien; ihr Land soll unter die Geschlechter Israels verteilt werden (33, 50–56). Sodann werden die Grenzen des Landes Kanaan bestimmt (34, 1–15) und den Leviten ihre Wohnstätten angewiesen (35, 1–8); für die unvorsätzlichen Totschläger werden Zufluchtsstätten bestimmt (35, 9–34); über die Verheiratung der Erbtöchter, resp. über die Erhaltung der Stammgebiete in ihrem Umfange werden Verordnungen erteilt. Erbtöchter dürfen nur innerhalb des Stammes heiraten (c. 36).




Fünftes Buch. Deuteronomium oder die Erläuterung und Einschärfung des Gesetzes.

Erster Hauptteil: Die Abschiedsreden Moses an das Volk c. 1–30.

 Überschrift 1, 1–5.

1. Erste oder Eingangs-Rede 1, 6–4, 43.

 Mose erinnert das Volk, wie Jehova es zur Einnahme des Landes Kanaan berufen und zu dem Zweck nach Kades Barnea geführt (1, 6–19), wie es sich aber im Unglauben dawider aufgelehnt und Jehovas Zorn auf sich geladen habe (20–46). Dennoch habe Jehova nach Ablauf der Strafzeit zwar nicht Edom, Ammon und Moab (2, 1–23), aber dafür die Amoriterkönige Sihon und Og und ihre Reiche Basan und Gilead in die Gewalt der Israeliten gegeben (2, 24–3, 17) und Fürsorge zur Einnahme des Landes Kanaan getroffen, denn ihm (Mose) selbst sei der Eingang versagt (3, 18–29). Deshalb möge das Volk hinfort den Bund Jehovas halten, weder Bilder noch Gestirne anbeten, damit es nicht von neuem seinen Zorn auf sich lade und unter die Heiden zerstreut werde, sondern im Lande bleibe, das der HErr ihm geben wird, wiewohl der HErr auch bei der strafweisen Zerstreuung unter die Heiden seines auserwählten Volkes, dem er sich durch außerordentliche Offenbarungen kund gethan, nicht vergessen wird. – Drei Freistädte im Ostjordanland. – (4, 143.)

2. Zweite Rede oder die Wiederholung und Einschärfung des Gesetzes 4, 44–26, 19.

 In der Überschrift (4, 44–49) kündigt Mose die folgende Rede als Vorlegung des Gesetzes an. Sodann erinnert er an die Verkündigung der zehn Gebote vom Sinai und an den Eindruck, den sie auf das versammelte Volk gemacht habe (c. 5). Dann weist er nach, daß das Wesen aller Gerechtigkeit oder Gesetzeserfüllung, wornach Israel trachten müsse, in der herzlichen Liebe Jehovas, seines Gottes, bestehe, dessen es im glücklichen Besitze Kanaans nicht vergessen solle (c. 6).

 Diese Liebe soll Israel erweisen
 1. durch treues Festhalten an Jehova, seinem Gotte c. 7–18.