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 a. Zu dem Ende wird Israel befohlen, die Kananiter mit ihrem Götzendienste auszurotten (c. 7). Eingedenk der göttlichen Zucht und Demütigung, die es in der Wüste erfahren (c. 8), und seiner vielfachen Empörungen wider seinen Gott (9, 1–10, 11) soll Israel vor Selbstüberhebung und Selbstgerechtigkeit sich hüten, damit es in dem einzunehmenden Lande Kanaan nicht bei dem Genusse der reichen Güter dieses Landes seines Gottes vergesse, sondern durch treue Bewahrung des Bundes sich dauernd die Segnungen seines Gottes bewahre (10, 12–11, 32).

 b. Zur Erfüllung der Bundestreue gehört aber ferner (vgl. 12, 30), daß Israel nur Eine Stätte seines Gottesdienstes habe (12, 1–14) und Opfermahlzeiten nur an dieser Stätte halte (15 ff.); daß Israel alle Verführer zum Götzendienst und diesen selbst bestrafe (c. 13); daß Israel sich von heidnischen Trauergebräuchen und unreinen Speisen enthalte, dagegen seine Speise heilige durch Festmahlzeiten vor dem HErrn, sowie durch Mitteilen an die Armen. Ein Zehntteil des Einkommens soll dazu verwendet werden (c. 14). Zur Erfüllung der Bundestreue und zur Erhaltung des göttlichen Segens ist endlich nötig, daß Israel Barmherzigkeit erzeige an den Armen im Erlaßjahre (15, 1–10) und allezeit (11) an den Sklaven und Sklavinnen (12–18). Aber auch dem HErrn soll Israel geben, was es ihm schuldig ist: die Erstgeburt von seinen Haustieren, sofern sie rein ist (15, 19 ff.), die Opfer am Passah, am Feste der Wochen und der Laubhütten (16, 1–17). – In allen Städten soll man Richter und Amtleute einsetzen, welche ohne Ansehen der Person richten (16, 18–20). – Keine Symbole des Astarte- und Baalsdienstes neben dem Altar des HErrn! Kein fehlerhaftes Tier zum Opfer! Götzendiener, wenn ihre Schuld erwiesen, sind zu steinigen (16, 21–17, 7). – Schwierigere Rechtshändel soll man zur Entscheidung vor das Heiligtum bringen (17, 8–13). Wenn aber das Volk sich einen König setzt, so soll er nach dem Gesetze des HErrn sich selber halten, – und auch das Volk darnach regieren (14–20). Den Priestern und Leviten, als den Dienern des HErrn, soll man ihre Opferteile und Erstlinge geben (18, 1 bis 8); die heidnische Wahrsagerei u. dgl. (v. 10) soll Israel fliehen, dagegen sich zu dem Propheten wenden, den ihnen Gott an Moses Statt erwecken wird, und ihm gehorchen (v. 9–19). Vor einem falschen Propheten soll Israel sich nicht scheuen (v. 20–22).

 Die Liebe Israels zu Jehova soll sich aber weiter erweisen

 2. in der Liebe und Barmherzigkeit des einen gegen den andern, als Miterlösten des HErrn c. 19–25.

 Zu dem Ende dienen die Bestimmungen über die Zufluchtsstädte für unvorsätzliche Totschläger (19, 1–13), das Verbot, die Grenze des Nächsten zu verrücken (14), das Gesetz, den falschen Zeugen zu bestrafen (15–21). Aus dem Grundsatze der Barmherzigkeit fließen auch die schonenden Bestimmungen über den Kriegsdienst (20, 19), die Vorschriften für die Städtebelagerung (10–20). Ebenso dienen der gegenseitigen Achtung der persönlichen