Seite:Feuerpolizei Ordnung Freiburg 028.jpg

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des Rettungsschlauchs u.s.w. nöthig werden, dieselben sogleich herzustellen.

Das Pionnierscorps besteht:

a. aus dem ersten und zweiten Obmann,
b. aus 4 ersten und 4 zweiten Rottenmeistern, und
c. aus 48 Pionniers, welche in 4 Rotten abgetheilt, je einem Rottenmeister untergeordnet sind.

Eine Rotte muß vorzugsweise mit der Behandlung des Rettungsschlauchs beauftragt seyn.


§. 58.
Von der Dienstauszeichnung.

Die Mitglieder der Löschdirektion müssen durch ihre Dienstkleidung oder Schärpen von den badischen Hausfarben kenntlich seyn. Ebenso das Bürgermilitärcorps.

Alle übrigen Obmänner tragen gelbe Schärpen über die rechte Schulter, die Löschmannschaft trägt eine gelbe, die Rettungsmannschaft eine weiße, und die Pionniers eine rothe Binde um den linken Arm.

Diese Abzeichen bat Jeder auf eigene Kosten anzuschaffen


§. 59.
Von der Ernennung des Brandcorps.

Die Feuerlöschdirektion entwirft auf den Grund der Bürgerliste die namentlichen Verzeichnisse sämmtlicher Abtheilungen des Brandcorps mit ihren Vorständen, und legt sie dem Stadtamte vor, welches diese sofort prüft, feststellt und durch den Druck bekannt macht.

Sie wird hiebei Bedacht darauf nehmen, daß jeder Abtheilung die geeigneten Handwerker einverleibt werden.

Bei der Musterung der Geräthschaften, welche jeweils im Herbst vorgenommen wird, müssen die Obmänner die

Empfohlene Zitierweise:
v. Vorbeck: Feuer Polizei-Ordnung für die Großherzogliche Badische Hauptstadt Freiburg. Franz Xaver Wangler, Freiburg 1838, Seite 28. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Feuerpolizei_Ordnung_Freiburg_028.jpg&oldid=- (Version vom 22.8.2017)