Seite:Ficker Entstehung Sachsenspiegel 023.jpg

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haben, wie sie v. D. als Grundlage seiner Forschungen hinstellt? Und wenn solche Gewähr fehlt, wer wird dann die Hineinziehung eines so ganz hypothetischen Gliedes in die Forschung für zulässig erklären mögen ? Durch ein vom Bestande der Hss. absehendes Zuschneiden der Quellen lässt sich schliesslich jede beliebige Stellung verwandter Quellen erklären. Was würde dann aber hindern, wozu sich schon bedenkliche später zu erörternde Ansätze in der neuesten Schrift des H. v. D. finden, nun auch den Bestand des Urtextes des Ssp., wie ihn die vergleichende Kritik ergibt, zum Behufe der Beweisführung in derselben Weise zuzustutzen? Und wie wäre dann überhaupt noch ein genügendes Ergebniss solcher Forschungen zu erwarten?

Die einzig zulässige Grundlage der Forschung scheint mir demnach der Bestand des Swsp. zu sein, welcher sich aus der Vergleichung der Hss. als der ursprüngliche erweist; ich muss mich demnach auch für berechtigt halten, nach wie vor von allen Argumenten des H. v. D. abzusehen, welche sich auf eine hypothetische kürzere Urform des Rechtsbuches stützen.

Dadurch erledigt sich denn auch, wesshalb ich, wie v. D. Dsp. 2 mir vorwirft, die von ihm geltend gemachten Argumente selbst da mit Stillschweigen übergangen habe, wo sie, wie z. B. in den Stellen von den Pfalzen und Erzbisthümern des Sachsenlandes unmittelbar den Gegenstand meiner eigenen Untersuchungen berührten. Das dürfte sich wohl nur auf die Angaben De origine. 266. Alter u. Ursprung 30. 109 beziehen, wo ich nichts finde, als die Behauptung, dass es sich bei Swsp. 137 um Einschiebungen in den hypothetischen Urtext handle, dass, wie es v. D. Dsp. 34 heisst, der süddeutsche Text in einem ganz planmässigen Zusammenhange stehe, wenn man nur richtig die Einschiebsel späterer Hand aussondere. Was H. v. D. hier einfach behauptet, glaube ich in meiner Arbeit S. 33 (145) für die Stücke Swsp. 137 b. c. erwiesen zu haben, dass es nämlich Einschiebsel sind, aber freilich nicht zum ursprünglichen Swsp., da sie ja in keiner Hs. desselben fehlen oder auch nur mit den Spuren des Glossems auftreten, sondern Einschiebungen zum Ssp., da sie im Dsp. mit den offenbarsten Anzeichen des Glossems erscheinen, welche erst der Verfasser des Swsp. tilgte. Gerade in diesem

Empfohlene Zitierweise:
Julius von Ficker: Über die Entstehungszeit des Sachsenspiegels und die Ableitung des Schwabenspiegels aus dem Deutschenspiegel. Innsbruck: Verlag der Wagnerschen Buchhandlung, 1859, Seite 19. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Ficker_Entstehung_Sachsenspiegel_023.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)