Seite:Ficker Entstehung Sachsenspiegel 025.jpg

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

unzweifelhaft feststellen, so ist nichts sicherer, als dass, wenn nicht beide aus einer dritten geschöpft haben, die ältere die Quelle der jüngeren war. Nun aber sind gerade für den Ssp. diese Anhaltspunkte so überaus dürftig; man führt an Beziehungen auf einen in der ersten Hälfte des dreizehnten Jahrhunderts lebenden Verfasser, auf einen nur in diese Zeit passenden staatsrechtlichen Zustand. Wie vieles kann nun hier nicht unser Urtheil irre leiten. Eine Stelle, welche eine jüngere Quelle ungeändert einer älteren entnimmt, wird uns auf eine zu frühe Entstehungszeit schliessen lassen; umgekehrt auf eine zu späte Interpolationen, welche Beziehungen auf einen späteren Zustand enthalten. Und vor allem, wie leicht können wir selbst uns irren in der Beziehung solcher Stellen auf einen bestimmten Zeitpunkt. Wer bürgt uns, dass der in der Vorrede des Ssp. genannte Eike von Repgow, auch wenn wir die Autorität der Stelle nicht bezweifeln, derselbe ist, welchen wir seit 1209 in Urkunden finden? Wer bürgt uns dass wir das Reichsstaatsrecht des dreizehnten Jahrhunderts genau genug kennen, um hier zweifellos schliessen zu können? Wir werden auf diesen Umstand näher zurückkommen.

Demnach wird sich allerdings wenig dagegen einwenden lassen, wenn v. D. die daher entnommenen Argumente für eine frühere Entstehungszeit des Ssp. nicht als entscheidend betrachtet; und es wäre zu erwarten, dass er, da er selbst Dsp. S. 28 verlangt, man solle vor allem den innern Verhältnissen der Quellen nachgehen, nun das Hauptgewicht auf den Nachweis der Ableitungsverhältnisse der Texte und der sich daraus ergebenden relativen Entstehungszeit legte. Das ist keineswegs der Fall; abgesehen von der ganzen Art der Beweisführung ergibt sich das schon daraus, dass er Dsp. S. 14 zu seiner Behauptung, dass sich im Ssp. im Einzelnen Verstösse nachweisen lassen, welche nur aus mangelhaftem Verständnisse der Quelle (des Swsp.) erklärbar werden, bemerkt, dass dergleichen Verstösse, wie sie einen Haupttheil der von ihm mit Homeyer verhandelten Streitpunkte bildeten, im einzelnen sehr von einander abweichende Auffassungen zulassen, aber niemals das Ergebniss ändern werden, so lange nicht die Hauptgründe wider die Priorität des Ssp. entkräftet

Empfohlene Zitierweise:
Julius von Ficker: Über die Entstehungszeit des Sachsenspiegels und die Ableitung des Schwabenspiegels aus dem Deutschenspiegel. Innsbruck: Verlag der Wagnerschen Buchhandlung, 1859, Seite 21. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Ficker_Entstehung_Sachsenspiegel_025.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)