Seite:Ficker Entstehung Sachsenspiegel 028.jpg

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auf welche wir zurückkommen; selbst im Falle gelungener Beweisführung würde sich aus ihnen nur ergeben, dass diese Punkte seiner Ansicht nicht nothwendig widersprechen, nicht aber, dass meine Annahme damit unvereinbar sei; es wird sich aber auch gerade bei diesen nachweisen lassen, dass bei Beachtung der sich durch das ganze Werk durchziehenden Textverhältnisse die versuchten Erklärungen völlig unstatthaft erscheinen müssen.

Fragen wir nun, worauf H. v. D. bei solchem Absehen von den Textverhältnissen seine Beweisführung stützt, so sind es insbesondere in der neuesten Schrift die Anhaltspunkte für die absolute Entstehungszeit, welche ganz in den Vordergrund treten.

Einmal, indem er nachzuweisen sucht, der Ssp. schildere einen Zustand insbesondere des Reichsstaatsrechts, wie er erst unter K. Rudolf bestanden haben könne. Ist dieser Beweis zu führen, so schliesst er freilich für den Ssp., wie er uns jetzt vorliegt, eine frühere Entstehungszeit aus. Ich habe aber schon angedeutet, dass eine solche Beweisführung überhaupt schwer mit genügender Sicherheit zu führen ist; und im gegebenen Falle hoffe ich nachweisen zu können, dass die von H. v. D. hervorgehobenen Momente gerade umgekehrt für eine frühere Entstehungszeit sprechen.

Weiter aber, indem er eine frühere Entstehungszeit desshalb in Abrede stellt, weil die Verfasserschaft Eike's und das frühere Bestehen einzelner staatsrechtlicher Verhältnisse nicht erwiesen sei. Diese Art der Beweisführung dürfte doch aufs entschiedenste zurückzuweisen sein. Ist zu erweisen, dass der Verfasser des Ssp. um 1230 lebte, dass der Verfasser einen nur um 1230 bestehenden Zustand schildert, so wird daraus zu schliessen sein, dass das Werk selbst um 1230 entstanden sei. Gewiss aber ist es unzulässig, das nun negativ dahin zu fassen: lässt sich jenes nicht erweisen, so ist auch der Ssp. nicht um 1230 entstanden. Nur der Beweis der Unmöglichkeit, dass der Verfasser schon um 1230 gelebt, das geschilderte Reichsstaatsrecht schon um 1230 bestanden haben könne, würde die Annahme der Entstehung um 1230 ausschliessen. Um aber zu erweisen, dass jener offenbar

Empfohlene Zitierweise:
Julius von Ficker: Über die Entstehungszeit des Sachsenspiegels und die Ableitung des Schwabenspiegels aus dem Deutschenspiegel. Innsbruck: Verlag der Wagnerschen Buchhandlung, 1859, Seite 24. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Ficker_Entstehung_Sachsenspiegel_028.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)