Seite:Ficker Entstehung Sachsenspiegel 056.jpg

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Frage gestellt werden können; der Widerspruch kann nur ein scheinbarer sein und es wird sich lediglich darum handeln, die Möglichkeit einer Lösung nachzuweisen. Und eine solche liegt hier doch wirklich sehr nahe. Da uns D und L nicht in den Originalhss. vorliegen, von den uns vorliegenden Hss. ein l noch im dreizehnten Jahrhunderte entstanden sein kann, während d dem vierzehnten Jahrhunderte angehört, so wird die Annahme, dass d lediglich, nicht sogar, wie H. v. D. sagt, seine Rubriken einem l entnommen hat, um so weniger Anstand finden können, als der Urform von D und L überhaupt alle Rubriken gefehlt haben müssen, wie ich S. 42 (154) genügend glaube nachgewiesen zu haben.

Im übrigen scheint mir die Schrift des H. v. D. keine Einwürfe gegen die von mir angenommene Stellung zu enthalten, welche einer weitern Erklärung bedürften. Zum Theil beruhen sie auf irrigen Annahmen über die hiesige Hs., zu welchen wenigstens meine Schrift keinen Anlass bot. So wenn es S. 31 heisst, die Abtheilungen in D seien L konform gemacht, während sich aus meiner Arbeit S. 25. 39 (137. 151) ergibt, dass auch in dieser Beziehung D mehrfach eine Mittelstellung einnimmt, zuweilen genau mit S stimmt. Eine ähnliche Bewandtniss hat es mit dem, mir unter andern Verhältnissen sehr beachtenswerth scheinenden Einwände des H. v. D. S. 155, wie es denn gekommen sei, dass der Schwabenspiegler im ersten Theile von D nur echte Sachsenspiegelstellen gestrichen habe. Denn einmal ist das nach meiner Schrift S. 25. 49. 53. 57 (137. 161. 165. 169) nicht richtig; andererseits, wäre es richtig, so könnte das bei der überhaupt geringen Zahl von Ausscheidungen in L um so weniger auffallen, als der grössere Theil des Ausgeschiedenen, nämlich D 71 b—g, 88 a. b. 89 b. c., den gerichtlichen Kampf betrifft, sich also als einheitliche Ausscheidung der ein bestimmtes Institut betreffenden Artikel darstellt.

D.

Darf ich annehmen, dass durch die bisherige Beweisführung die Stellung der Rechtsbücher zu einander auf Grundlage ihrer

innern Textverhältnisse so sicher gestellt ist, dass alle von

Empfohlene Zitierweise:
Julius von Ficker: Über die Entstehungszeit des Sachsenspiegels und die Ableitung des Schwabenspiegels aus dem Deutschenspiegel. Innsbruck: Verlag der Wagnerschen Buchhandlung, 1859, Seite 52. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Ficker_Entstehung_Sachsenspiegel_056.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)