Seite:Ficker Entstehung Sachsenspiegel 092.jpg

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für das Folgende eine besondere Quelle vorlag. Auf den Umstand, dass der Ssp. hier von einem alten, vom Kaiser bestätigten Frieden spricht, hat Sachsse a. a. O. 110 hingewiesen, um unglaublich zu machen, dass die Treuga, wenn der Ssp. aus ihr geschöpft habe, von K. Heinrich VII. herrühren könne, da er dann dieselbe nicht als alten Frieden bezeichnen könnte. Mir scheint gerade auch dieser Umstand für den Zusammenhang zu sprechen. Wir haben keinen Grund, in der Treuga ein durchaus neues Recht, nicht vielmehr eine Bestätigung grossentheils schon vorhandener Bestimmungen zu sehen; ja, in der Treuga selbst heisst es gerade in dem Absätze, welchen der Ssp. jenen Worten in fast wörtlicher Uebersetzung folgen lässt: Strate omnes tum in terra tum in aqua eandem pacem habebunt, quam ab antiquitus habuerunt. Fehlt bei den vorhergehenden Bestimmungen über die Personen und Sachen, welchen Frieden gewährt ist, eine solche ausdrückliche Angabe, schwerlich wird doch zu bezweifeln sein, dass es sich auch dort nur um die Bestätigung alter Friedensbestimmungen handelte; und wäre es nicht der Fall, wie leicht konnten nicht wenigstens gerade diese Worte den Verfasser des Ssp. veranlassen, den Frieden überhaupt als einen alten, nur neu bestätigten zu fassen, zumal ihm ein entsprechender Ausdruck an jener Stelle fehlt und derselbe demnach bei übrigens fast wörtlicher Uebersetzung geradezu in den Eingang übernommen zu sein scheint. Stellt der Ssp. das seinen Eingangsworten Folgende ausdrücklich als altes, von der kaiserlichen Gewalt bestätigtes Recht hin, und ist uns ein Reichsgesetz bekannt, in welchem sich dasselbe so gut wie wörtlich und zudem mit einer Andeutung, dass es sich um altes Recht handle, findet, so müssten die Gegengründe doch sehr stark sein, welche uns bezweifeln lassen könnten, dass dem Ssp. das Gesetz vorlag.

Damit dürfte auch das Bedenken des H. v. D. beseitigt sein, welcher Dsp. S. 12 meint, sei der Ssp. um die gewöhnlich angenommene Zeit entstanden, so könne er die Treuga nicht als alten Frieden bezeichnen, und nun dagegen die Lesart des Swsp. 248: den andren vriden durch eine gewiss nicht naheliegende Beziehung auf Ansegis als ursprünglicher zu erweisen sucht.

Die Lösung liegt viel näher; auch der Dsp. 187, übrigens dem

Empfohlene Zitierweise:
Julius von Ficker: Über die Entstehungszeit des Sachsenspiegels und die Ableitung des Schwabenspiegels aus dem Deutschenspiegel. Innsbruck: Verlag der Wagnerschen Buchhandlung, 1859, Seite 88. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Ficker_Entstehung_Sachsenspiegel_092.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)