Seite:Ficker Vom Reichsfürstenstande 011.jpg

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welche sich bei Durchsicht derselben ergaben, bemüht, alle Zweifel und Schwierigkeiten durch Heranziehung weiterer Quellenwerke möglichst zu lösen; und war das, so lange die Arbeit sich noch in dem engeren Kreise der ursprünglichen Aufgabe hielt, unzweifelhaft der einzige Weg, welcher ein genügendes Ergebniss versprach, so bildete sich dadurch zugleich eine Gewohnheit des Arbeitens, welche mich auch dann noch, als mit Erweiterung des Kreises schon vielfach erörterte Fragen berührt wurden, in derselben Weise vorgehen liess, unbekümmert darum, ob ich so vielleicht mit grosser Mühe zu Ergebnissen gelangte, welche überhaupt nicht mehr in Frage standen und über welche mir die einschlägige Fachliteratur leicht weit genügendern Aufschluss hätte bieten können. Nachträglich wurde diese freilich vielfach zu Rathe gezogen; aber es war das doch nur in sehr unzureichendem Masse der Fall, zu einem planmässigen Durcharbeiten derselben kam es nie; war die Zeit, welche ich dieser Arbeit widmen konnte, eine gemessene und war ich nicht gesonnen, den Abschluss derselben ins unbestimmte zu vertagen, so schien es mir förderlicher, die mir zu Gebote stehende Zeit zu möglichst weitem Verfolgen der einmal eingeschlagenen Bahn zu verwenden. Verdanke ich nun auch den Bearbeitungen manche Ergänzung und Berichtigung, wird ihre Benutzung insbesondere in den folgenden Theilen mehr hervortreten, so erklärt sich doch durch jenes Vorgehen, dass die Arbeit ihrer ganzen Gestaltung nach möglichst von allen durch frühere Bearbeitungen begründeten Voraussetzungen absieht und fast alles unmittelbar so aus den Quellenzeugnissen zu entwickeln sucht, als würden die betreffenden Stoffe hier zuerst behandelt. Das Missliche solchen Vorgehens verkenne ich nicht; ich werde manches eingehend erörtert haben, was der Erörterung nicht mehr bedurfte; manche wichtige Belegstelle mag mir entgangen sein, welche für denselben Zweck schon lange benutzt wurde; und das selbstständige Bewegen auf Gebieten, welche mir früher fernlagen, wird mich unzweifelhaft zu einer Reihe von Missgriffen geführt haben, zu welchen bei eingehendern Vorstudien auf Grundlage der Fachlitteratur keine Veranlassung geboten wäre. Andererseits glaube ich aber auch, dass durch dieses Vorgehen, so wenig es sich als Regel empfehlen mag, doch der Werth, welchen ich meinen Forschungen glaube beilegen zu dürfen, wesentlich bedingt war. Fühlte ich gleich bei den ersten Versuchen zur Lösung der Frage, welche die Arbeit veranlasste, wie ein Ausgehen von der Theorie der Rechtsbücher vielfach irre leiten könne, haben andererseits die bezüglichen Ausführungen der Neueren vorzugsweise die Angaben der Rechtsbücher zur

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Julius von Ficker: Vom Reichsfürstenstande. Innsbruck: Verlag der Wagnerschen Buchhandlung, 1861, Seite 11. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Ficker_Vom_Reichsf%C3%BCrstenstande_011.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)