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dem Kreise meiner selbstständigen Studien fern, so habe ich mich hier lediglich an einige nächstliegende Hülfswerke gehalten.

Der zweite Band, wie er mir vorliegt, beschäftigt sich mit der Königswahl, dem Einwilligungsrechte der Fürsten, insbesondere Willebriefen und Mitbesiegelungen, dem Fürstengerichte und dem Reichsgerichte überhaupt, dem Reichshofrathe und den Reichshofämtern, den fürstlichen Hofämtern und Ministerialen, der Reichsheerfahrt, endlich dem Reichshoftage, welcher den Anknüpfungspunkt für eingehendere Untersuchungen über die Gliederung des Reichs in Länder und deren Einfluss auf die Reichsverfassung bietet; doch mögen sich auch hier bei der Ueberarbeitung, welche ich beginne, Aenderungen der Anordnung als zweckmässig herausstellen.

Innsbruck. 1860. Oktober 27.
Empfohlene Zitierweise:
Julius von Ficker: Vom Reichsfürstenstande. Innsbruck: Verlag der Wagnerschen Buchhandlung, 1861, Seite 18. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Ficker_Vom_Reichsf%C3%BCrstenstande_018.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)