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auch durch eine Beziehung auf die geistlichen Reichsfürsten erklären, insofern die weltlichen mit ihren Amtstiteln besonders aufgeführt werden.

Heisst es dagegen ausnahmsweise auch in einer zu Achen und für Kammerich 1146 ausgestellten Urkunde K. Konrads: nullo duce, comite, principe[1], so dürfte das wohl dem Orte als der Stellung des Princeps hinter dem Comes nach nur auf den vorhinerwähnten, auf die lothringischen Reichstheile übergegangenen französischen Gebrauch zu beziehen sein.

Von diesen Ausnahmen, dann von einzelnen Fällen z. B. aus der Kanzlei K. Wilhelms[2], wo nur eine Nachlässigkeit der Fassung zu Grunde zu liegen scheint, und einigen unechten Urkunden[3] abgesehen, kennt die ältere Reichskanzlei keinen Princeps, welcher dem Dux oder Comes nebengeordnet wäre; erst in der spätern Verfassung geben uns dafür der Fürst von Anhalt und viele neuerhobene Fürsten, welchen bei der Erhebung keiner der alten Amtstitel beigelegt wurde, Beispiele.

9 Beachtenswerther als in Unteritalien ist für unsern Zweck ein ähnlicher Gebrauch des Wortes bei den slavischen Grossen im Osten des Reiches. Die mächtigern von diesen, wie die Herrscher von Böhmen und Polen, wurden, wie die angesehensten weltlichen Grossen des Reichs, Herzoge genannt; wo es nun aber galt, die weniger mächtigen in lateinischer Sprache zu bezeichnen, konnte man ihnen nicht füglich die Titel eines Markgrafen oder Grafen, welche doch in zu bestimmter Beziehung zur Verfassung des Reiches standen, beilegen, noch auch ihre heimischen Bezeichnungen beibehalten. Es erklärt sich leicht, wenn hier das unbestimmtere Princeps ein erwünschtes Auskunftsmittel war, wo man etwa Dominus nicht genügend fand. Bei den Schriftstellern ist Principes Slaviae ein sehr geläufiger Ausdruck; auch urkundlich wurde er sowohl von andern, wie von den slavischen Herren selbst gebraucht, und theilweise wurde er dadurch auch hier zum stehenden Titel, ohne dass, wie wir sehen werden, dabei irgend welche Beziehung zum Reichsfürstenstande stattfand.

10 Zunächst finden wir den Ausdruck für die Herrscher von Pommern bei ihrem ersten urkundlichen Auftreten sehr häufig gebraucht. So in bischöflichen Urkunden 1153: sub principe (Pomoranorum) Wartizlauo; 1159: coram principibus Buogozlavo et Kazimiro fratre eius; 1168: testibus domino Jaczone, d. Bog., d. Caz. principibus[4]; Kasimir wird 1173 vom Bischofe von Schwerin Diminensium et Pomeranorum venerabilis princeps, 1176 von dem von Kamin princeps terre genannt.[5] Kasimir selbst urkundet 1170 und 1172 als princeps Pomeranorum[6],

1170 als princeps et dux Slavorum, 1174 als Diminensium et Pom.

  1. Miraeus 1, 181.
  2. Mieris 1, 267. Oestr. Archiv. 6, 103.
  3. z. B. Wirtemb. UB. 1, 252.
  4. Dreger 3. 6. 9.
  5. Lisch 1, 1. Dreger 22.
  6. Hugo 1, 196. Dreger 14. 18.
Empfohlene Zitierweise:
Julius von Ficker: Vom Reichsfürstenstande. Innsbruck: Verlag der Wagnerschen Buchhandlung, 1861, Seite 58. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Ficker_Vom_Reichsf%C3%BCrstenstande_058.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)