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Bischöfe u.s.w. [1], wie das bereits unsere Vergleichungen zeigten. Hie und da findet sich das so weit durchgeführt, dass italienische geweihte Bischöfe deutschen Erwählten vorstehen. [2] Vergebens aber sehen wir uns nach einer solchen Stellung italienischer Bischöfe vor deutschen um, aus welcher sich etwa schliessen liesse, dass jene, nicht aber diese Reichsfürsten gewesen seien.

Was die Ordnung der italienischen Bischöfe unter sich betrifft, so ist mir nur aufgefallen, dass die Bischöfe Tusziens durchgehends den lombardischen nachstehen. [3]

131 Entschieden niedriger im Range, als die Grossen des italienischen Königreichs stehen die sizilischen Grossen; sie sind den italienischen gleichen Ranges immer nachgestellt. Im J. 1221 treten sie sogar so zurück, dass, obwohl dem italienischen Bischofe von Reggio der Vorrang vor dem Erwählten von Trient gegeben ist, doch die Erzbischöfe von Reggio und Tarent erst auf ihn folgen. [4]

Dass sie auch den Grossen des Königreichs Jerusalem nachstehen, wie diese allen Grossen des Kaiserreichs, ergibt sich aus einer Urkunde K. Friedrichs, in welcher ausnahmsweise die Zeugen nach einzelnen Reichen als de imperio, de regno Jerosolimitano, de regno Siciliae klassifizirt sind [5], eine Stellung, welche sich auch nachweisen lässt, wo die Zeugen gleicher Würde nebeneinanderstehen, so dass z. B. auf den Erzbischof von Magdeburg der von Ravenna, weiter der von Tyrus, dann erst die von Palermo und Reggio folgen. [6] Doch kommen Zeugen aus dem Königreiche Jerusalem neben Italienern zu selten vor, um bestimmen zu können, ob jene Stellung durchgreifend beachtet wurde; den deutschen Bischöfen finden wir den Bischof von Accon 1227 nachgestellt; in einer andern, freilich nicht vom Kaiser selbst ausgestellten Urkunde, geht er deutschen, wie italienischen Bischöfen vor. [7]

132 Die Zeugen aus dem Königreiche Burgund werden den deutschen ebenso regelmässig nachgestellt, wie die italienischen; auch hier in der Regel so, dass die entsprechenden Klassen aufeinanderfolgen; doch ist 1238 der Erzbischof von Arles auch den deutschen Bischöfen nachgestellt.[8] Finden wir hochburgundische Bischöfe, wie die von Lausanne und Genf, dann insbesondere Basel nicht selten den deutschen Bischöfen eingereiht, so ist der Grund wohl darin zu suchen, dass man Hochburgund selbst zuweilen zum deutschen Königreiche rechnete, wie das in ähnlicher Lage bei Trient durchweg der Fall war; ein Umstand, auf welchen wir zurückkommen.

Was die Stellung der Burgunder zu den Italienern betrifft, so

würde uns eine Urkunde von 1162, welche sich durch Reichthum der

  1. 1226 bis auf ital. Aebte durchgeführt: Sudendorf reg. 1, 89.
  2. 1185: Huillard 4, 307. Vgl. § 116 n.7.
  3. z. B. Reg. Fr. n. 606.
  4. Huillard 2, 99. Vgl. § 116. n. 10.
  5. Reg. Fr. n. 565.
  6. Huillard 2, 552.
  7. Reg. Henr. r. n. 131. Sudendorf reg. 1, 89.
  8. Huillard 5, 230. 235.
Empfohlene Zitierweise:
Julius von Ficker: Vom Reichsfürstenstande. Innsbruck: Verlag der Wagnerschen Buchhandlung, 1861, Seite 212. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Ficker_Vom_Reichsf%C3%BCrstenstande_212.jpg&oldid=- (Version vom 8.8.2016)