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dominus[1] genannt, auch der Kaiser schreibt ihm 1226 als illustri duci de Br. dilecto principi nostro.[2] Sind solche Stellen auch vereinzelt, so scheint man es wenigstens vermieden zu haben, die Welfen als den Magnaten gleichgestellt zu bezeichnen; der entsetzte Herzog Heinrich heisst wohl 1180 nobilis vir[3], aber später, wo sich die Beziehung der Prädikate fester gestellt haben dürfte, finden wir nobilis, die allgemeine Bezeichnung aller Magnaten, nicht gebraucht. Wir dürfen vermuthen, dass die Reichskanzlei die eigentümliche Stellung Otto’s da am genauesten beachtete, als die Erhebung zum Fürsten in Aussicht genommen war; als der Kaiser 1234 Fürsten beauftragte, mit ihm zu verhandeln, nennt er ihn schlechtweg Ottonem de Luneborch fidelem nostrum[4]; ebenso in der Erhebungsurkunde selbst dilectum consanguineum nostrum O. de Luneborch[5]; bei dem damals durchaus gebräuchlichen Hinzufügen bestimmterer Prädikate dürfte sich daraus entnehmen lassen, dass man ihn weder als Fürsten anerkennen, noch aber auch bestimmt als Magnaten bezeichnen wollte.

139 Ein ganz ähnliches Schwanken des Titels beobachteten wir im zwölften Jahrhunderte bei den Herzogen von Limburg.[6] Im dreizehnten wird ihnen nun freilich der Herzogstitel regelmässig gegeben; aber Reichsfürsten sind sie nicht gewesen. Allerdings schreibt K. Friedrich 1227: dilectus princeps noster dux de Limburch[7]; in demselben Jahre finden wir den Herzog auch Thüringen, 1231 Meran, 1235 Baiern und Lothringen vorgestellt.[8] Aber zahlreichen Beweisen gegenüber, dass die Limburger zu den Magnaten zählten, wird darauf kein Gewicht zu legen sein; in kaiserlichen[9], wie in Kölner[10] und Lütticher[11] Urkunden erscheinen sie oft nicht einmal unmittelbar hinter den Fürsten, sondern zwischen den Grafen, und nicht selten einer Mehrzahl derselben nachgestellt; ebenso erhalten sie regelmässig das Prädikat Nobilis.[12] Auch dürfte zu beachten sein, dass beim Grafen Reinald von Geldern, seit er 1282 mit dem Herzogthume belehnt war, nicht allein keine Zeichen des Fürstenstandes hervortreten, sondern derselbe auch durchweg den Titel eines Herzogs von Limburg dem eines Grafen von Geldern nachstellt.[13]

140 Dasselbe ergibt sich für die Herzoge von Teck. Wird zur Zeit K. Rudolfs Herzog Konrad einigemal unter den illustres, vereinzelt sogar als illustris princeps aufgeführt[14], auch einmal dem Herzoge von Kärnthen vorgestellt[15], so zeigt doch eine grosse Menge von Urkunden,

  1. l. c. 4, 113.
  2. l. c. 3, 687. Sudendorf reg. 1, 92.
  3. M. B. 29, 439.
  4. Or. Guelf. 4, 141.
  5. M. G. 4, 318.
  6. Vgl. § 60 n. 8–20.
  7. Huillard 3. 44.
  8. Huillard 3, 314. 4, 799. M. B. 31, 548.
  9. z. B. 1198. 1215. 20 u. s. w.: Lacombl. 1, n. 562. 2, n. 52. 639. Huillard 1, 782. Reg. Wilh. n. 17. 47. 188. 199. Rich. 6. Notizenbl. 1, 117.
  10. z. B. 1181-1187: Lacombl. 1, n. 483. 559. Harzheim conc. 3, 438.
  11. 1203: Miraeus 4, 388.
  12. z. B. 1248 u. s. w.: Lacombl. 2, n. 330. 382. 438. 739.
  13. Ernst 6, 308 u. s. w.
  14. Acta Henr. 2, 250. Vgl. § 113 n. 6.
  15. Reg. Rud. n. 203.
Empfohlene Zitierweise:
Julius von Ficker: Vom Reichsfürstenstande. Innsbruck: Verlag der Wagnerschen Buchhandlung, 1861, Seite 190. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Ficker_Vom_Reichsf%C3%BCrstenstande_218.jpg&oldid=- (Version vom 5.9.2016)