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aber den Vorrang noch bestritten, als 1572 das ältere Haus Plauen ausstarb.[1]

Damit scheint das Reichsfürstenthum wieder aufgehört zu haben. Titel und Würde der Burggrafschaft kamen nach dem frühern Abkommen Kursachsen zu, welches davon zunächst keinen Gebrauch machte, aber 1579 erlaubte, dass Wilhelm von Rosenberg Wappen und Titel der Burggrafschaft annahm[2]; ob damit zusammenhängt, dass der Kaiser ihn 1592 zum Fürsten erhob[3], ist mir unbekannt; die Rechte von Reichsfürsten scheinen die 1612 ausgestorbenen Fürsten von Rosenberg nicht geübt zu haben. Später erhobene Ansprüche der Reussen von Plauen auf den Burggrafentitel, welche sich auf die Verfälschung der Urkunde vom J. 1426 stützten, waren gegen Kursachsen nicht durchzuführen. Seit 1708 suchte dann Kursachsen selbst ein fürstliches Votum wegen der Burggrafschaft nach, welches ihm denn auch zugestanden wurde, aber freilich erst 1803 im Reichsdeputationshauptschlusse.[4]

Unter den 1708 von Kursachsen angesprochenen Stimmen wurde auch eine für die Burggrafschaft Magdeburg aufgeführt[5]; dass aber die Burggrafen von Magdeburg nie Reichsfürsten waren, wäre überflüssig näher zu begründen.

165 Nichts aber gibt wohl einen schlagenderen Beweis dafür, wie wenig Einsicht man später noch in die früheren staatsrechtlichen Verhältnisse hatte, wie sehr die alten geschichtlichen Grundlagen der Reichsverfassung in Vergessenheit gerathen waren, als der Umstand, dass auch für die Burggrafschaft Stromberg als Fürstenthum eine Stimme beansprucht wurde und der Reichstag darauf einging.

Die Burg Stromberg gehörte niemals dem Reiche, sondern war eine münsterische Landesfeste, welche wir in der zweiten Hälfte des zwölften Jahrhunderts in den Händen der von Stromberg finden, welche nach ihrer Stellung in den Urkunden zu den Edeln gehörten.[6] Nach dem Tode des letzten Edelherrn von Stromberg wurden 1177 dessen Schwestersöhne, die Edelherren von Rüdenberg, laut einer leider ihrem Wortlaute nach nicht bekannt gewordene Urkunde vom Bischofe von Münster unter gewissen Bedingungen mit der Burg Stromberg belehnt[7] und Nachkommen derselben erscheinen denn auch bis 1403 als castellani oder burchgravii in Stromberg[8], ohne dass ihre Stellung, abgesehen davon, dass sie Edle waren, von der der andern, nur den Ministerialen angehörenden Burggrafen der münsterischen Landesfesten irgend verschieden gewesen zu sein scheint. Von einem Fürstenstande derselben kann gar nicht die Rede sein. In Kaiserurkunden kommen sie, so viel ich weiss, gar nicht vor; in anderen Urkunden stehen sie den Grafen

  1. Märcker 374. 379. 390.
  2. Märcker 394.
  3. Gebhardi 264.
  4. Vgl. Märcker 396. 399.
  5. Vgl. Moser 35, 321.
  6. Spilcker Beitr. 1, 164. 173.
  7. Kleinsorgen westfäl. Kircheng. 2, 72.
  8. Vgl. Seibertz Dynasten 203 ff.
Empfohlene Zitierweise:
Julius von Ficker: Vom Reichsfürstenstande. Innsbruck: Verlag der Wagnerschen Buchhandlung, 1861, Seite 214. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Ficker_Vom_Reichsf%C3%BCrstenstande_242.jpg&oldid=- (Version vom 9.9.2019)