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kann, ob man die Pfalzgrafschaft selbst als Fürstenthum betrachtete. Nach ihrem Aussterben im J. 1248 scheint das entschieden nicht der Fall gewesen zu sein; im Lehnbriefe für Nürnberg 1249[1], in den Belehnungs- und btretungsurkunden für Johann und Hugo von Chalons 1255 und 1256[2], dann in den Briefen K. Rudolfs für den Pfalzgrafen Otto 1289[3] ist nie von einem Fürstenthume, sondern nur von den Reichslehen in der Grafschaft Burgund die Rede; auch ergibt sich für die Beliehenen selbst keinerlei Standeserhöhung, da sie in den betreffenden Urkunden durchweg als Nobiles bezeichnet werden, wie auch sonst vielfach der Fall war.[4] Nur einmal schreibt der König 1288 illustribus comiti Burgundie et duci Burgundie[5], wo wohl nur der mitgenannte Herzog das Prädikat bestimmte. Bestätigt Graf Otto selbst 1194 einem Kloster dessen Besitz tanquam princeps et dominus[6], oder wird er von andern noble prince oder auch haut prince genannt[7], so wird man darin schwerlich einen Beweis für den Reichsfürstenstand sehen dürfen.

Landgrafen von Burgund nannten sich rechts von der Aar 175 die Grafen von Buchegg, später die von Kiburg, links die Grafen von Neuenburg. Kommt bei jenen der Ausdruck früher vor, als bei andern, sich nach den einzelnen Gauen Landgrafen nennenden Grafen jener Gegend, da es schon 1226 heisst: presente terre illius langravio[8] und 1252 Petrus comes de Buchecca lancravius als Zeuge erscheint[9], werden in einem Verzeichnisse der 1275 auf dem Tage von Lausanne Anwesenden die Landgrafen von Niederelsass und Buchegg vor andern Grafen hervorgehoben[10], so findet sich doch nicht die geringste Spur fürstlichen Standes, wie bei keinem der andern Grafenhäuser des Landes.

Für die Grafschaft Mömpelgard wurde allerdings später eine eigene fürstliche Stimme abgegeben. Dass die alten Grafen keine Fürsten waren, wird keines Beweises bedürfen; bezeichnend würde etwa sein, wenn es 1284 in königlicher Urkunde heisst: H. Basiliensis episcopus princeps noster predilectus et spectabilis vir R. de Burgundia comes Montispligardis. [11] Die Grafschaft kam 1397 an Würtemberg und es war seit 1473 eine jüngere Linie darauf abgetheilt.

Aus dieser folgte nach dem Ausgange der ältern Ulrich im Herzogthume; seinem Bruder Georg wurde 1556 die Grafschaft überlassen, worauf er und seine Nachfolger sich Grafen von Wirtemberg und Mömpelgard schrieben und eine fürstliche Stimme auf den Reichstagen führten, welche später auch dann fortgeführt wurde, wenn die Grafschaft mit dem Herzogthume vereint war; freilich nicht ohne Widerspruch.

  1. Reg. Wilh. n. 54.
  2. M. Zoll. 2, 34 u.s.w. Spiess 2, 43.
  3. Reg. Rud. n. 994. Gerbert c. ep. 251.
  4. Dunod 2, 605. Zeerleder 1, 446.
  5. Zeerleder 2, 342.
  6. Hugo l, 456.
  7. Chevalier 1, 370. 371. 2, 663.
  8. Trouillat 2, 41.
  9. Zeerleder 1, 432.
  10. Zeerleder 2, 167.
  11. Trouillat 3, 399.
Empfohlene Zitierweise:
Julius von Ficker: Vom Reichsfürstenstande. Innsbruck: Verlag der Wagnerschen Buchhandlung, 1861, Seite 223. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Ficker_Vom_Reichsf%C3%BCrstenstande_251.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)