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angesehensten Reichsfürsten vorgestellt[1]; 1369 heisst auch die Markgrafschaft Principatus[2], 1384 spricht ihm der Kaiser ausdrücklich Rechte zu prout alii sacri Romani imperii principes gaudent.[3] Die Abstammung der spätern Markgrafen aus dem Kaiserhause der Paläologen scheint hier keinen Einfluss geübt zu haben, da sonst schon Theodor zur Zeit K. Heinrichs VII. als Fürst betrachtet worden sein müsste. Der Fürstenstand der benachbarten Grafen von Savoien mag nächste Veranlassung geworden sein, zunächst selbst, wie die Delfine von Vienne, den Fürstentitel anzunehmen; dass dann die Reichskanzlei denselben anerkannte, kann bei der engen Verbindung des Markgrafen Johann mit K. Karl IV. kaum befremden.

In Kaiserurkunden von 1355 und 1360 findet sich ein Angelus marchio Montis sanctae Mariae ausdrücklich als Fürst bezeichnet[4], welchen ich nicht näher nachzuweisen weiss; da er beidemal unmittelbar auf den Markgrafen von Montferrat folgt, so dürfte er zu diesem in näherer Beziehung gestanden haben.

Die Markgrafen von Este, wenn wir sie auch häufig, wie jene, 186 auf der Scheide zwischen Fürsten und Magnaten finden[5], sind doch durch ihre Stellung in manchen Urkunden bestimmt als Magnaten bezeichnet[6]; sie heissen denn auch in späterer Zeit durchweg nur Nobiles[7] und bedurften 1452 bei ihrer Erhebung zu Herzogen zugleich einer ausdrücklichen Erhebung in den Reichsfürstenstand.[8]

Gleichen Rang, als den Montferrat und Este, werden wir nach ihrer Stellung in den Urkunden noch etwa den Markgrafen von Saluzzo und Malaspina zugestehen können, d. h. den der angesehenern deutschen Magnaten; bei den übrigen italienischen Markgrafen, wie bei den Pfalzgrafen von Tuszien, denen von Lomello findet sich kaum etwas, was ihnen auch nur unter den Magnaten eine hervorragendere Stellung anwiese; heisst es 1220: dilectos carissimos principes nostros viros illustres G. T. R. M. et A. filios quondam Guidonis Guerre, Tuscie comites palatinos[9], so möchte ich doch eher an Unechtheit oder Verfälschung der Urkunde denken, als an ein Versehen der Reichskanzlei.

Auffallend schwankend, ähnlich der des Deutschordensmeisters, ist die Stellung des Präfekten von Rom; gegen Ende des zwölften Jahrhunderts erscheint er den angesehensten italienischen Magnaten, wie Montferrat und Este, gleichgestellt, da er ihnen bald vorgeht, bald auf sie folgt[10]; wir finden ihn dann in dem einen Jahre 1210 bald vor den mächtigsten Fürsten, wie Baiern, Kärnthen, Rheinpfalz[11], bald

  1. Guden 3, 387. Ughelli 2, 182. Lünig c. d. It. 1, 1350. Glafei 12. 20. 26. Ludew. rel. 9, 690. 700.
  2. Lünig c. d. It. 1, 1354. Schannat vind. 2, 137.
  3. Lünig c. d. It. 1, 1358.
  4. Ughelli 1, 1456. Glafei 26.
  5. z.B. Reg. Ott n. 72. 84. 88. 92.
  6. Reg. Ott n. 96. 98. 115. Fr. 911.
  7. 1281–1433: Ant. Est. 2, 34. 76. Lünig 10b, 705. 706.
  8. Vgl. § 85.
  9. Huillard 2, 59.
  10. 1185-96: Ughelli 1, 457. Savioli 2, 168. 192.
  11. Reg. Ott. n. 139. 146.
Empfohlene Zitierweise:
Julius von Ficker: Vom Reichsfürstenstande. Innsbruck: Verlag der Wagnerschen Buchhandlung, 1861, Seite 261. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Ficker_Vom_Reichsf%C3%BCrstenstande_261.jpg&oldid=- (Version vom 29.1.2017)