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zeitweise übergeben, erhielt 897 and 914 seine Freiheit bestätigt; auch die Schenkung an Bremen 1066 war nicht von Bestand, da die Abtei 1067 ihre Unmittelbarkeit wiedererlangte.[1] Dagegen verlor sie dieselbe in einer Zeit, wo Veräusserungen von Reichsabteien sonst nicht mehr vorzukommen pflegen; 1232 wurde sie vom Kaiser, Könige und den Fürsten dem Erzbischofe von Mainz übergeben.[2] Doch wird die Abtei auch später wohl noch als Fürstenthum bezeichnet[3] und seit 1664 suchte der Erzbischof für dieselbe eine fürstliche Stimme zu erlangen.[4] Für Hersfeld führte bekanntlich Hessen auch nach der Säkularisation eine Stimme auf der weltlichen Fürstenbank. Von andern Reichsabteien wurde Seligenstadt 1002 an Würzburg geschenkt; doch behauptete Mainz ältere Rechte darauf zu haben, welche ihm 1063 bestätigt wurden.[5] Das Nonnenkloster Kaufungen, die Stiftung der Königin Kunigunde, wurde 1086 an Speier geschenkt[6]; es erscheint in einigen Reichsmatrikeln, vermochte aber Hessen gegenüber die beanspruchte Unmittelbarkeit nicht zu behaupten.[7]

Im thüringisch-sächsischen Theile des Sprengels wurde der Abt des Benediktinerklosters Saalfeld oder Petersberg 1465 mit den Regalien belehnt[8], erscheint in Reichsanschlägen, konnte aber gegen die sächsischen Ansprüche seine Unmittelbarkeit nicht behaupten.[9] Doch wird uns jene Regalienverleihung kaum bestimmen dürfen, für frühere Zeit auf den Fürstenstand zu schliessen. Die Herrschaft Saalfeld erwarb die Kölner Kirche 1057 von der polnischen Königin Richeza[10] und Erzbischof Anno gründete die Abtei, welche unzweifelhaft der Kölner Kirche unterworfen blieb. K. Friedrich tauschte die Herrschaft und damit wohl die Abtei vom Erzbischofe Philipp ein; in dieser Zeit der Reichsunmittelbarkeit können wir denn auch 1193 den Abt als Zeugen in Kaiserurkunden nachweisen.[11] Jener Tausch wurde aber 1198 rückgängig gemacht[12]; in den folgenden Zeiten finden wir denn auch keine Spuren einer Verbindung des Abt mit dem Reiche; doch dürfte mit der Zeit die kölnische Herrschaft unwirksam geworden sein, obwohl derselben noch spät gedacht wird[13]; daraus würde sich dann die spätere Unmittelbarkeit erklären. Von andern Reichsabteien wurde Pölde 981 an Magdeburg[14], Weissenburg an der Unstrut, welches 991 von dem Edeln Bruno gestiftet und dem königlichen Schutz übergeben war, 1121 an Bamberg geschenkt.[15] Das Nonnenkloster Hildewardshausen an der Weser wurde 963 in kaiserlichen Schutz genommen sicut cetere regales abbatie und scheint nach Verfügungen K. Friedrichs noch 1156 dem Reiche gehört zu haben[16]; später ist von seiner Unmittelbarkeit

  1. Reg. Kar. n. 1127. 1254. imp. 1805. 1823.
  2. Huillard 4, 327. 566. Lünig 16, 36.
  3. 1247: Lünig 16, 36.
  4. Moser 35, 292.
  5. Reg. imp. n. 895. Guden 1, 23.
  6. Reg. imp. n. 1920.
  7. Moser 37, 207.
  8. Reg. Fr. IV n. 4245.
  9. Moser 37, 227.
  10. Lacombl. 1, n. 192.
  11. M. B. 31, 448. 6, 200.
  12. Lacombl. 1. n. 562.
  13. Vgl. Moser 37, 233.
  14. Reg. imp. n. 585.
  15. M. B. 28, 247. 29, 240.
  16. Or. Guelf. 5, 6. 3, 463. 465.
Empfohlene Zitierweise:
Julius von Ficker: Vom Reichsfürstenstande. Innsbruck: Verlag der Wagnerschen Buchhandlung, 1861, Seite 341. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Ficker_Vom_Reichsf%C3%BCrstenstande_369.jpg&oldid=- (Version vom 9.9.2019)