zeitweise übergeben, erhielt 897 and 914 seine Freiheit bestätigt; auch die Schenkung an Bremen 1066 war nicht von Bestand, da die Abtei 1067 ihre Unmittelbarkeit wiedererlangte.[1] Dagegen verlor sie dieselbe in einer Zeit, wo Veräusserungen von Reichsabteien sonst nicht mehr vorzukommen pflegen; 1232 wurde sie vom Kaiser, Könige und den Fürsten dem Erzbischofe von Mainz übergeben.[2] Doch wird die Abtei auch später wohl noch als Fürstenthum bezeichnet[3] und seit 1664 suchte der Erzbischof für dieselbe eine fürstliche Stimme zu erlangen.[4] Für Hersfeld führte bekanntlich Hessen auch nach der Säkularisation eine Stimme auf der weltlichen Fürstenbank. Von andern Reichsabteien wurde Seligenstadt 1002 an Würzburg geschenkt; doch behauptete Mainz ältere Rechte darauf zu haben, welche ihm 1063 bestätigt wurden.[5] Das Nonnenkloster Kaufungen, die Stiftung der Königin Kunigunde, wurde 1086 an Speier geschenkt[6]; es erscheint in einigen Reichsmatrikeln, vermochte aber Hessen gegenüber die beanspruchte Unmittelbarkeit nicht zu behaupten.[7]
Im thüringisch-sächsischen Theile des Sprengels wurde der Abt des Benediktinerklosters Saalfeld oder Petersberg 1465 mit den Regalien belehnt[8], erscheint in Reichsanschlägen, konnte aber gegen die sächsischen Ansprüche seine Unmittelbarkeit nicht behaupten.[9] Doch wird uns jene Regalienverleihung kaum bestimmen dürfen, für frühere Zeit auf den Fürstenstand zu schliessen. Die Herrschaft Saalfeld erwarb die Kölner Kirche 1057 von der polnischen Königin Richeza[10] und Erzbischof Anno gründete die Abtei, welche unzweifelhaft der Kölner Kirche unterworfen blieb. K. Friedrich tauschte die Herrschaft und damit wohl die Abtei vom Erzbischofe Philipp ein; in dieser Zeit der Reichsunmittelbarkeit können wir denn auch 1193 den Abt als Zeugen in Kaiserurkunden nachweisen.[11] Jener Tausch wurde aber 1198 rückgängig gemacht[12]; in den folgenden Zeiten finden wir denn auch keine Spuren einer Verbindung des Abt mit dem Reiche; doch dürfte mit der Zeit die kölnische Herrschaft unwirksam geworden sein, obwohl derselben noch spät gedacht wird[13]; daraus würde sich dann die spätere Unmittelbarkeit erklären. Von andern Reichsabteien wurde Pölde 981 an Magdeburg[14], Weissenburg an der Unstrut, welches 991 von dem Edeln Bruno gestiftet und dem königlichen Schutz übergeben war, 1121 an Bamberg geschenkt.[15] Das Nonnenkloster Hildewardshausen an der Weser wurde 963 in kaiserlichen Schutz genommen sicut cetere regales abbatie und scheint nach Verfügungen K. Friedrichs noch 1156 dem Reiche gehört zu haben[16]; später ist von seiner Unmittelbarkeit
- ↑ Reg. Kar. n. 1127. 1254. imp. 1805. 1823.
- ↑ Huillard 4, 327. 566. Lünig 16, 36.
- ↑ 1247: Lünig 16, 36.
- ↑ Moser 35, 292.
- ↑ Reg. imp. n. 895. Guden 1, 23.
- ↑ Reg. imp. n. 1920.
- ↑ Moser 37, 207.
- ↑ Reg. Fr. IV n. 4245.
- ↑ Moser 37, 227.
- ↑ Lacombl. 1, n. 192.
- ↑ M. B. 31, 448. 6, 200.
- ↑ Lacombl. 1. n. 562.
- ↑ Vgl. Moser 37, 233.
- ↑ Reg. imp. n. 585.
- ↑ M. B. 28, 247. 29, 240.
- ↑ Or. Guelf. 5, 6. 3, 463. 465.
Julius von Ficker: Vom Reichsfürstenstande. Innsbruck: Verlag der Wagnerschen Buchhandlung, 1861, Seite 341. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Ficker_Vom_Reichsf%C3%BCrstenstande_369.jpg&oldid=- (Version vom 9.9.2019)