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(2.) 4 Als Hyrkanus im dritten Jahre der hundertsiebenundsiebzigsten Olympiade,[1] unter den römischen Konsuln Quintus Hortensius und Quintus Metellus Creticus das Hohepriesteramt angetreten hatte, überzog ihn sogleich Aristobulus mit Krieg. In der Schlacht, die bei Jericho stattfand, gingen viele von den Kriegern des Hyrkanus zu seinem Bruder über, 5 weshalb ersterer sich in die Burg flüchten musste, wohin die Gattin und Kinder des Aristobulus, wie oben erwähnt, von seiner Mutter in Gewahrsam gebracht worden waren. Die übrigen Gegner des Aristobulus zogen sich in die Einfriedigung des Tempels zurück, wurden aber hier gefangen genommen. 6 Alsdann besprach sich Aristobulus mit seinem Bruder über eine etwaige Verständigung, und man schloss Frieden unter der Bedingung, dass Aristobulus König sein, Hyrkanus dagegen in Musse von seinen Einkünften leben solle. 7 Nachdem sie diese Übereinkunft im Tempel gethätigt, sie mit Schwur und Handschlag bekräftigt und sich vor den Augen des ganzen Volkes umarmt hatten, schieden sie voneinander, und Aristobulus begab sich in den Königspalast, Hyrkanus aber als Privatmann in die frühere Wohnung des Aristobulus.

(3.) 8 Es hatte aber Hyrkanus einen Freund Namens Antipater, der Idumäer von Geburt, sehr reich und von Charakter thatkräftig und verwegen war. Wegen seiner Neigung zu Hyrkanus konnte er sich mit Aristobulus nicht befreunden. 9 Nikolaus von Damaskus leitet seine Herkunft von den ersten Juden ab, die aus Babylon nach Judaea zurückkehrten. Doch sagt er das wohl nur, um seinem Sohne Herodes, der durch Zufall König der Juden wurde und von dem ich später reden werde, einen Gefallen zu erweisen. 10 Dieser Antipater hiess zuerst Antipas, welchen Namen auch sein Vater führte. Den letzteren hatten König Alexander und dessen Gemahlin

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Flavius Josephus: Jüdische Altertümer. Otto Hendel, Halle a.d.S. 1899, Seite 207. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:FlavJosAnt2GermanClementz.pdf/207&oldid=- (Version vom 12.12.2020)
  1. 70 v. Chr.