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von Wohlwollen durch, die Herodes ihm hatte zukommen lassen, und zählte namentlich die Auszeichnungen her, die, wie er sagte, ihm sicher nie zuteil geworden wären, wenn er sie nicht durch sein gutes Verhalten verdient hätte. 101 Was zu besorgen gewesen, habe er aufmerksam besorgt, und wo sein thatkräftiges Einschreiten nötig geworden, habe er sich alle Mühe gegeben, zu helfen. Es sei doch nicht anzunehmen, dass jemand, der seinen Vater aus fremden Nachstellungen errettet habe, ihm nun nach dem Leben trachte und den bei der Rettung bewiesenen Edelmut durch die Ruchlosigkeit einer solchen That verdunkle. 102 Dazu komme noch, dass er ja schon längst ohne Widerspruch zum Thronfolger ernannt worden und in den Genuss der Ehren getreten sei, deren er sich jetzt erfreue. Kaum denkbar sei es ferner, dass jemand, der schon im sicheren und rühmlichen Besitz der Hälfte sei, mit sträflichem Ehrgeiz nach dem Ganzen strebe, dessen Erringung zweifelhaft sei; besonders könne man das von ihm deshalb nicht annehmen, weil er Zeuge des traurigen Schicksals seiner Brüder gewesen, gegen die er, da sie sich nun einmal verfehlt hätten, selbst als Ankläger und nach ihrer Verurteilung als Vollstrecker des Todesurteils aufgetreten sei. 103 Diese Störungen der häuslichen Eintracht seien der beste Beweis dafür, wie treu und ergeben er sich stets gegen seinen Vater benommen habe. Was aber sein Betragen in Rom betreffe, so dürfe er dafür das Zeugnis des Caesars anrufen, den man ebensowenig wie Gott selbst betrügen und hintergehen könne. 104 Lägen doch Briefe von ihm vor, denen man jedenfalls ein grösseres Gewicht beilegen müsse als den verleumderischen Aussagen schlechter Menschen, die nur auf Erregung von Unruhen und Streitigkeiten bedacht seien und infolge seiner Abwesenheit reiche Gelegenheit gefunden hätten, ihre Ränke zu schmieden, was sie während seiner Anwesenheit niemals vermocht hätten. 105 Alsdann sprach er noch gegen die Anwendung der Folter, wodurch die Menschen gezwungen würden, alles zu gestehen, was die

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Flavius Josephus: Jüdische Altertümer. Otto Hendel, Halle a.d.S. 1899, Seite 455. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:FlavJosAnt2GermanClementz.pdf/455&oldid=- (Version vom 12.12.2020)