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späteren Testamente, so habe der letztere doch hinlänglich zu erkennen gegeben, wie er sich als König benehmen wolle, da er den Caesar, in dessen Macht es stehe, ihm die Königswürde zu verleihen, in diesem Rechte beeinträchtigt und schon als Privatmann kein Bedenken getragen habe, im Tempel seine Mitbürger hinzuschlachten.

(6.) 240 Nachdem Antipater so gesprochen und viele seiner Verwandten als Zeugen für die Wahrheit seiner Worte aufgerufen hatte, beendigte er seine Rede, und es erhob sich nun Nikolaus, der Sachwalter des Archelaus, und sprach: „Die Vorgänge im Tempel sind mehr der Hartnäckigkeit derer zuzuschreiben, die dabei den Tod gefunden haben, als der Willkür des Archelaus. Denn diejenigen, welche sich auf solche Dinge einlassen, begehen nicht nur dadurch Unrecht, dass sie Unschuldige aufreizen, sondern auch dadurch, dass sie die Rache der Friedliebenden herausfordern. 241 Den Worten nach haben zwar diese Menschen Feindseligkeiten gegen Archelaus begangen, in Wahrheit aber offen gegen den Caesar gefrevelt. Denn es steht fest, dass jene Aufrührer die Soldaten, die Archelaus zur Unterdrückung der Bewegung gegen sie gesandt hatte, angegriffen und niedergemacht haben, ohne Rücksicht auf Gott und unsere heiligsten Festtage zu nehmen. 242 Das sind also die Menschen, die Antipater hier in Schutz zu nehmen sich erdreistet, sei es nun, dass er dadurch seinem Hasse gegen Archelaus Ausdruck verleihen will, sei es, dass er für Recht und Gerechtigkeit keine Empfindung mehr hat. Denn die, welche andere angreifen und unversehens überfallen, zwingen die Angegriffenen selbst wider deren Willen, die Waffen in die Hand zu nehmen. 243 Für alles übrige aber, was hier dem Archelaus vorgeworfen worden ist, muss er die Schuld den Anklägern beimessen, die seine Ratgeber gewesen sind. Denn nichts von dem, was hier als Unrecht ausgegeben wurde, ist ohne ihren Rat geschehen, und es handelt sich auch in Wirklichkeit gar nicht um Unrecht, sondern man stellt die Thaten

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Flavius Josephus: Jüdische Altertümer. Otto Hendel, Halle a.d.S. 1899, Seite 481. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:FlavJosAnt2GermanClementz.pdf/481&oldid=- (Version vom 13.12.2020)