Seite:FlavJosAnt2GermanClementz.pdf/495

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

Sache von ihnen angeklagt worden, und es sei nicht recht, dass, da sie ihn während seines Lebens vor den gesetzmässigen Richtern hätten verklagen und zur Verantwortung ziehen können, sie nun nach seinem Tode solche Anklagen gegen ihn vorbrächten. 316 Was aber Archelaus gethan, das komme auf Rechnung ihrer eigenen Ungerechtigkeit und Widersetzlichkeit. Denn nachdem sie sich ganz ungesetzmässig benommen und diejenigen zu morden angefangen hätten, deren Beruf es gewesen sei, sie von ihren Ungerechtigkeiten abzuhalten, kämen sie nun und klagten, dass sie für diese Ungerechtigkeiten bestraft worden seien. Dann warf er ihnen vor, dass sie ihr Vergnügen an Neuerungen und Erregung von Aufständen hätten, und dass sie nicht verständen, Gerechtigkeit zu üben und den Gesetzen zu gehorchen, sondern überall vorgezogen sein und Recht haben wollten. So sprach Nikolaus.

(4.) 317 Als der Caesar diese Reden angehört hatte, entliess er die Versammlung. Einige Tage später ernannte er den Archelaus zwar nicht zum König, wohl aber zum Ethnarchen über die Hälfte des Gebietes, welches dem Herodes unterworfen gewesen war; auch versprach er ihm den Königstitel, wenn er sich durch seine Tüchtigkeit dessen würdig zeige. 318 Die andere Hälfte zerlegte er in zwei Teile und gab diese den beiden ebenfalls anwesenden Söhnen des Herodes, Philippus und Antipas, von denen der letztere mit seinem Bruder Archelaus sich um die Herrschaft über das ganze Reich beworben hatte. Dem Antipas fiel das Gebiet jenseits des Jordan sowie Galilaea zu, die zusammen zweihundert Talente an Jahresabgaben zahlten. 319 Batanaea aber mit Trachonitis und Auranitis nebst einem Teil des sogenannten Besitztums des Zenodorus (der Landschaft Abilene) wurden dem Philippus zugeteilt, dem diese Ländergebiete jährlich hundert Talente einbrachten. 320 Dem Archelaus fielen sonach Idumaea, Judaea und Samaria zu, und es wurde den Samaritern der vierte Teil ihrer Abgaben nach Beschluss des Caesars erlassen, weil sie sich an dem Aufstande

Empfohlene Zitierweise:
Flavius Josephus: Jüdische Altertümer. Otto Hendel, Halle a.d.S. 1899, Seite 495. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:FlavJosAnt2GermanClementz.pdf/495&oldid=- (Version vom 13.12.2020)