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Erstes Kapitel.
Wie Gajus von Chaerea ermordet wurde.

(1.) 1 Gajus bewies übrigens nicht nur gegen die zu Jerusalem und in dessen Umgebung lebenden Juden seine wahnsinnige Grausamkeit, sondern liess dieselbe auch durch alle Länder und Meere wüten, soweit das römische Reich sich erstreckte, und erfüllte letzteres mit unsäglichem Leid, dergleichen man früher nie gehört hatte. 2 Rom besonders war der Schauplatz seiner unmenschlichen Handlungen, und anstatt dasselbe vor anderen Städten auszuzeichnen, wütete er gegen die Bürger mit besonderer Grausamkeit, namentlich aber gegen die Senatoren und unter diesen wieder vorzüglich gegen diejenigen, welche zu den Patriziern gehörten und durch berühmte Ahnen sich auszeichneten. 3 Unzählige Drangsalierungen ersann er auch gegen die Ritterschaft, die in der Stadt ihres Einflusses und Reichtums wegen ebenso wie der Senat geachtet war und aus deren Mitte die Senatoren hervorgingen. Die Ritter nämlich beschimpfte er auf jede mögliche Weise, stiess sie aus ihrem Stande aus und nahm ihnen Leben und Vermögen, wie denn ihre Hinrichtung in der Regel nur die Einziehung ihres Vermögens zum Zweck hatte. 4 Weiterhin legte Gajus sich göttliches Ansehen bei und forderte von seinen Unterthanen Ehrenbezeugungen, die einem Menschen gar nicht zukommen. Auch besuchte er besonders häufig den Tempel des Jupiter, der das Kapitolium heisst und von allen Tempeln der berühmteste ist, und wagte sogar den Jupiter seinen Bruder zu nennen. 5 Überhaupt sprach aus allen seinen Unternehmungen fast der vollendete Wahnsinn. So liess er, weil ihm die Schiffahrt von Puteoli in Campanien bis nach der gleichfalls in Campanien liegenden Küstenstadt Misenum zu lästig war, und er überhaupt als Herr des Meeres von diesem dieselbe Unterwürfigkeit wie von der Erde beanspruchen zu können glaubte, 6 von

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Flavius Josephus: Jüdische Altertümer. Otto Hendel, Halle a.d.S. 1899, Seite 574. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:FlavJosAnt2GermanClementz.pdf/574&oldid=- (Version vom 13.12.2020)