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der Losung zu, wie sie denn auch vor Einführung der Alleinherrschaft das Heer unter ihrem Befehl hatten.[1] 188 Als Chaerea die Losung erhalten hatte, gab er sie den Soldaten, die vor dem Sitzungssaal des Senates standen. Es waren dies im ganzen vier Kohorten, die lieber auf den Caesar verzichten als einem Tyrannen dienen wollten. 189 Die Soldaten rückten darauf mit ihren Tribunen ab, und alsbald zerstreute sich auch das Volk in heller Freude und voll Zuversicht, weil es nun wieder im Besitz der Gewalt und keinem Machthaber mehr unterworfen sei. Chaerea aber stand jetzt beim Volke in hohem Ansehen.

(4.) 190 Übrigens war es ihm nicht recht, dass Gajus’ Gattin und Tochter sowie dessen ganze Familie nicht zugleich mit dem Caesar dem Verderben anheimgefallen waren. Er war nämlich der Meinung, dass jeder, der aus diesem Hause am Leben bleibe, dem Staate und den Gesetzen nur von Nachteil sein könne, und da es ihn drängte, das angefangene Werk zu vollenden und damit seinen Hass gegen Gajus zu sättigen, schickte er den Tribun Julius Lupus mit dem Auftrage ab, des Gajus Gattin und Tochter umzubringen.[2] 191 Lupus, ein Verwandter des Clemens, wurde mit dieser That betraut, damit auch er als Teilnehmer am Tyrannenmord auf die Anerkennung der Bürger in gleicher Weise Anspruch habe, als wenn er an der ganzen Verschwörung beteiligt gewesen wäre. 192 Einigen der Verschworenen jedoch erschien es unmenschlich, ein Weib hinzumorden, zumal da Gajus mehr aus eigenem Antrieb als auf Anstiften seiner Gattin jene Fehler begangen habe, die den Staat ins Unglück gestürzt und die edelsten Bürger dem Tode geweiht hätten. 193 Andere hingegen wollten alle diesbezüglichen Erlasse der Gattin des Caesars zur Last legen und ihr die Initiative zu all den Frevelthaten, die

Empfohlene Zitierweise:
Flavius Josephus: Jüdische Altertümer. Otto Hendel, Halle a.d.S. 1899, Seite 603. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:FlavJosAnt2GermanClementz.pdf/603&oldid=- (Version vom 12.12.2020)
  1. Die Konsuln waren unter den Caesaren thatsächlich nicht viel mehr als die Träger ihres Titels.
  2. Vergl. Suetonius, Caligula, 59.