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ausserdem auf Bitten der Könige Agrippa und Herodes nach Alexandria und Syrien ein Edikt folgenden Inhalts: 280 „Tiberius Claudius Caesar Augustus Germanicus, Pontifex maximus mit tribunicischer Gewalt, verordnet hiermit wie folgt. 281 In Erwägung, dass die Juden, welche zu Alexandria wohnen und Alexandriner heissen, bald nach Erbauung der Stadt zugleich mit den eigentlichen Alexandrinern dorthin geschickt worden sind und von den Königen gleiches Bürgerrecht mit den letzteren erhalten haben, wie dies aus deren Verordnungen und Erlassen hervorgeht; 282 sodann in Erwägung, dass bei der durch Augustus vollzogenen Einverleibung der Stadt Alexandria in unser Reich den Juden ihre Rechte nicht verkürzt, sondern von den zu verschiedenen Zeiten dorthin gesandten Statthaltern ohne jede Einwendung aufrecht erhalten worden sind; 283 in fernerer Erwägung, dass auch zu der Zeit, da Aquila Statthalter in Alexandria und der jüdische Ethnarch gestorben war, Augustus die Wahl eines neuen Ethnarchen nicht verboten und diesem bei der Huldigung gestattet hat, dass die Juden nach ihren eigenen Gebräuchen leben und der Religion ihrer Väter treu bleiben dürften; 284 endlich in Erwägung, dass die Erhebung der Alexandriner gegen die mit ihnen zusammen wohnenden Juden noch in die Regierungszeit des Caesars Gajus fällt, der in seinem ungeheuren Wahnsinn das jüdische Volk unterdrückte, weil es von seiner Religion nicht abfallen und ihn nicht als Gott anerkennen wollte: 285 will ich nicht dem Unverstand des Gajus zulieb eines von den dem Volke der Juden gemachten Zugeständnissen wieder aufheben, sondern ihnen alle früheren Rechte nebst der Freiheit, nach ihrer Religion zu leben, bestätigen. Desgleichen befehle ich, dass nach Bekanntmachung dieses meines Ediktes von beiden Seiten alles vermieden werde, wodurch neue Unruhen entstehen könnten.“

(3.) 286 So lautete das Edikt, das zu gunsten der Juden nach Alexandria gesandt wurde. Gleichzeitig erging auch an alle übrigen Länder des Erdkreises ein Schreiben

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Flavius Josephus: Jüdische Altertümer. Otto Hendel, Halle a.d.S. 1899, Seite 619. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:FlavJosAnt2GermanClementz.pdf/619&oldid=- (Version vom 12.12.2020)