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meiner eigenen diesbezüglichen Verordnung zu gedenken, nachdem das Edikt des Caesars den Juden die Freiheit zugestanden hat, dass sie nach ihren Gebräuchen leben können und ausserdem mit den Griechen gleiche bürgerliche Rechte gemessen sollen. 307 Da nun diejenigen, welche so die Befehle unseres erhabenen Herrn übertreten und sich dadurch sogar den Unwillen ihrer eigenen Vorgesetzten zugezogen haben, dies nicht aus persönlichem Antrieb, sondern dem Ungestüm des Volkes zu Gefallen, wie mir versichert wird, gethan haben, so befehle ich, dass mir dieselben durch den Centurio Vitellius Proculus zur Verantwortung vorgeführt werden. 308 Die Vorsteher des Magistrates aber ermahne ich, wenn sie nicht als Mitschuldige angesehen werden wollen, die Thäter dem Centurio anzuzeigen und jeden Aufruhr und Lärm, dessen Erregung allein wohl der Zweck der That war, zu verhindern, 309 da ich gleich meinem königlichen Freunde Agrippa nichts so sehr verhüten möchte, als dass das jüdische Volk Gelegenheit fände, sich unter dem Vorwand der Notwehr zusammenzurotten und Aufstand zu erregen. 310 Damit ihr aber um so sicherer erkennt, was unseres erlauchten Caesars Ansicht über diese Sache ist, füge ich in der Anlage einen auf Alexandria bezüglichen Erlass desselben bei, den mir mein lieber Freund, der König Agrippa, trotzdem er allgemein bekannt ist, in öffentlicher Verhandlung vorgelesen hat, als er auch für die Juden Anteil an des Caesars Gnade begehrte. 311 Für die Zukunft bestimme ich daher ausdrücklich, dass ihr jeden Anlass zu Unruhen und Streitigkeiten zu vermeiden habt und jedem die Freiheit lasst, nach seiner eigenen Überzeugung Gott zu verehren.“

(4.) 312 Auf diese Weise traf Petronius Fürsorge, das Vorgefallene wieder gut zu machen und die Juden vor ähnlichen Belästigungen sicher zu stellen. 313 Agrippa aber nahm jetzt die Hohepriesterwürde dem Simon Kantheras ab und übertrug dieselbe wiederum an Jonathas, den Sohn des Ananus, den er der Ehrenstelle für würdiger hielt. Diesem schien indes die Erhebung zu solcher

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Flavius Josephus: Jüdische Altertümer. Otto Hendel, Halle a.d.S. 1899, Seite 623. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:FlavJosAnt2GermanClementz.pdf/623&oldid=- (Version vom 13.12.2020)