Seite:Fortsetzung der freymüthigen Betrachtungen über die Landwirthschaft in Franken.pdf/13

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Gang gehen darf; wenn in dem Zeitpunct, wo schon gehandelt werden sollte, erst Anfragen geschehen und Befehle erwartet werden müssen. Dennoch erlauben es die Umstände nicht immer auf Befehle zu warten; der Ökonom sieht sich also genöthigt, nach seinen Grundsätzen, nach dem Plan, welchen er in seinem eigenem Kopfe hat, zu verfahren. Hieraus entsteht ebenfalls ein Nachtheil für die Wirthschaft; denn wenn diese nach verschiedenen Planen und Grundsätzen geführt wird, so lassen sich die einzelnen Theile derselben unmöglich in ein Ganzes vereinigen.

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 Der bürgerlichen Gesellschaft kann es zwar gleichgültig seyn, ob die Besitzer großer Landgüter Nutzen oder Schaden von ihrer Feldwirthschaft haben. Aber in wiefern die Landwirthschaft auf das Wohl der Bewohner eines Landes einen entschiedenen Einfluß hat, in sofern kann die Art und Weise der Betreibung des Feldbaues keine gleichgültige Sache für die bürgerliche Gesellschaft seyn, und der Zustand auch nur einzelner Landgüter darf der Aufmerksamkeit und Beherzigung würdig gehalten werden. Wenn vielleicht manche Landwirthe und Güterbesitzer glauben sollten, daß sich niemand um ihre Art zu wirthschaften etwas zu bekümmern habe, und