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Fragmente aus dem Tagebuche eines reisenden Neu-Franken: Fragmente aus dem Tagebuche eines reisenden Neu-Franken (1798)

die Advokaten durch eine ungeheure Kluft von den Assessoren entfernt, in deren Zirkel sie gar nicht schmecken dürfen. In ihren Gesellschaften sieht es eben so bunt aus, besonders wenn sich ein Assessor herab läßt, sie mit seiner Gegenwart zu beehren. Es ist in der That unausstehlich zu sehen, wie weit er dann den Sultanismus treibt. Wahrlich es kann an großen Höfen nicht steifer zugehen, wenn sich die Majestät oder Durchlaucht in der Mitte des Adels zeigt. Nichts kam mir aber lächerlicher vor, als daß es den Advokaten und Prokuratoren durch ein eigenes Gesetz verboten ist, sich von ihren Bedienten und Mägden gnädige Herrn nennen zu lassen. Sie suchen sich aber dafür durch eine andere Unart schadlos zu halten und schleppen sich mit einer erbärmlichen Titelsucht. Wenn dir einer begegnet, dem du an der Nase ansiehst, daß er kein Assessor, an der Erbärmlichkeit, daß er keine Kanzelley-Person, oder an den Fingern, daß es kein Schuster ist, so kannst du gewiß darauf rechnen, daß du zum wenigsten einen geheimen Rath, einen Hofrath, einen Finanzrath, einen Justitzrath, einen Kriegsrath, einen Kammerrath, einen Kanzelleyrath, einen Rechnungsrath, oder weiß der Henker was für einen Rath vor dir hast. Dergleichen Titel kauft man sich gewöhnlich von großen und kleinen Reichsständen, die sie für ein Paar Kreuzer Trankgeld zu Dutzenden feil bieten. Der Practikant, wenn er nicht von Adel