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Fragmente aus dem Tagebuche eines reisenden Neu-Franken: Fragmente aus dem Tagebuche eines reisenden Neu-Franken (1798)

nur dem Kinde muß ein kleiner Unterhalt gegeben werden, wenn sich der Student als Vater bekennt. Den Geschwängerten liegt noch überdas der überzeugendste und bündigste Beweis ob. Ich befand mich gerade hier, als dieses Gesetz gegeben wurde, und man hat mir damahls erzählt, daß die Mädchens auf eine Zeit dadurch so abgeschreckt worden wären, daß sie keinem Studenten auch nur die kleinste Freiheit erlauben wollten. Sie riethen ihnen insgesammt, sich kastriren zu lassen.

Woher kommt es doch, daß fast kein Student von Göttingen geht, ohne Schulden zu hinterlassen? bin ich schon oft gefragt worden. Um Verzeihung, meine Herrn, wer hat sie so übel berichtet? Daß Mancher abzieht, und noch da und dort eine kleine Rechnung hat, ist wahr, aber das hat Göttingen mit allen Universitäten gemein, mit den ersten wie mit den letzten, mit Jena wie mit Herdorn. Jugendlicher Frohsinn, der erste Versuch einer eigenen Haushaltung, Wuchrer und Betrüger, deren es allenthalben giebt, sind die Ursache davon. Der akademische Magistrat sucht aber dem Unheil so viel zu steuern als er kann. Ein eigenes Kreditedict erklärt jede Schuld für ungültig, die nicht nach den Gesetzen der Akademie contrahirt ist. Dies macht die Wucherer im höchsten Grade vorsichtig.