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Fragmente aus dem Tagebuche eines reisenden Neu-Franken: Fragmente aus dem Tagebuche eines reisenden Neu-Franken (1798)

votiren, macht seine Anmerkungen über die Arbeit und giebt dann die wirkliche Relation zum Vortrage, wenn sie in einem der Senate schon abgehalten worden ist. Die zweite Abtheilung beschäftigt sich schon mit größern und schwerern Arbeiten, wie sie am K. G. vorkommen. Die Practikanten müssen vor der Aufnahme auf eine Schreibstube vor dem Kanzelley-Verwalter und einem Protonotar den Eid der Verschwiegenheit ablegen und dann stehen ihnen alle Geheimnisse des Gerichts, selbst oft die Protokolle des Plenums offen. Hierinn hat die Praxis am Kammergerichte einen entschiedenen Vorzug vor der am Reichshofrathe. – Sie sind übrigens hier gut gelitten, weil sie den Mädchen des Personals den Hof machen. Diese armen Geschöpfe würden oft ohne Mann bleiben, wenn sich nicht einst einer aus alter Bekanntschaft über sie erbarmte; denn die jungen Männer, die heirathen können, sind hier sehr selten.

Der Sollicitanten giebt es jetzt nicht so viele mehr, wie ehemahls. Sie stehen unter der besondern Jurisdiction des Kammergerichtes und haben Zutritt in die Gesellschaften der ersten Klasse, wenn sie von Reichsständen abgeschickt sind.

Unter den hiesigen Mädchen giebt es recht artige Kinder. Sie sind lieblich, wie die Rosen und munter