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Fragmente aus dem Tagebuche eines reisenden Neu-Franken: Fragmente aus dem Tagebuche eines reisenden Neu-Franken (1798)

wäre, so gieng es noch schlimmer. Das K. G. hat bis auf die neuesten Zeiten seine Gerechtsame mit einem Muthe vertheidigt, der in der That lobenswürdig ist. Der Reichshofrath machte in der Zeit dem Hofe die Cour. Wenn es aber noch öfters geschieht, daß Leute, die vorher, als sie noch am Kammergerichte waren, notorisch vor Andern ein Geschrey des Unwillens gegen gewisse Dinge erhoben, auf einmahl selbst öffentlich von völligen Exemtionen schreiben, so steht in die Zukunft nicht viel Gutes zu erwarten.

Das größte Ansehen behauptet das K. G. in den Reichsstädten, die es nicht leicht auf die Erkennung einer Execution ankommen lassen, weil sie für ihre Freiheit zu besorgt sind. Doch hat man auch Beyspiele, daß sie sich den Verfügungen des Gerichts heftig widersetzt haben. So fragte z. B. das K. G. vor einiger Zeit bey dem Magistrate zu Nürnberg wegen seiner Aufnahme an, wenn es wegen der Kriegsunruhen genöthigt seyn sollte, Wetzlar zu verlassen. Aber die Patrizier antworteten in einem Tone, und machten Foderungen, die mich wirklich in Erstaunen setzten. Das K. G. wußte aber gleich ein herrliches Mittel. Man bedeutete dem Magistrate, daß er in Zeit von 14. Tagen unfehlbar zu berichten hätte, wie es auf den Empfang des Gerichts gefaßt wäre, widrigenfalls