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Fragmente aus dem Tagebuche eines reisenden Neu-Franken: Fragmente aus dem Tagebuche eines reisenden Neu-Franken (1798)

einmahl examinirt und mit einem gedruckten Zeddul an die Polizey angewiesen. Jeder Reisende muß sich binnen 24. Stunden melden, von seinen Verrichtungen und seinem Unterhalte Rechenschaft geben, und dann wird er entweder angenommen oder abgewiesen. In jedem Wirthshause legt man dir einen gedruckten Zeddul unter folgenden Rubriken vor: 1) Name? 2) Charakter? 3) Geburtsort und Vaterland? 4) Alter? 5) Religion? 6) ledig, verheyrathet oder verwittibt? 7) letzter Aufenthaltsort? 8) gedenkt hier zu bleiben, wie lange? 9) in welchen Geschäften? 10) ernährt sich mit? – 11) hat Paß oder Urkunde von –? Dieser Bericht muß bey 50. Rthlr. Strafe von dem Wirthe der Polizey eingereicht werden, so oft ein neuer Gast ein- und auszieht, und sollte dieser auch nur über Nacht bleiben. Dies setzt die Polizey in den Stand, alle Fremde genau zu kennen. Man darf sich nur in ihrem Hause erkundigen von der Ankunft und Abreise, von der Wohnung jedes Fremden ohne Unterschied, und man wird alle mögliche Befriedigung finden.

Das Abscheulichste, wodurch sich die hiesige Polizey auszeichnet, sind 600. Spione aus allen Klassen, in der gemeinen Spracher Natterer genannt, die in allen öffentlichen Häusern ihren Sitz aufgeschlagen haben und selbst das Heiligthum der