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Fragmente aus dem Tagebuche eines reisenden Neu-Franken: Fragmente aus dem Tagebuche eines reisenden Neu-Franken (1798)

also viel besser als ein Assessor am Kammergericht, der zwar auch 4000. fl. fixen Gehalt, aber dagegen keine Laudemiengelder und kein Quartiergeld zieht. Dafür ist aber der Reichshofrath genöthiget, einen größern Aufwand zu machen, und den Launen des Hofes zu fröhnen. Die Söhne der ersten Familien fangen gewöhnlich ihre Carrieren auf der adelichen Bank dieses Gerichtes an, worüber sich manches sagen ließe. Die geschicktesten sind: Hess, Solms-Laubach, Ockel, Puffendorf u. a. Die Agenten stehen viel besser als die Prokuratoren am Kammergerichte. Sonst sage ich dir von dem Reichshofrathe nichts, weil ich dir schon mit meinen Bemerkungen über das Kammergericht beschwerlich genug geworden bin.


Zweiter Brief.

Vom 4. Sept 1796.

Die Gesellschaften des Hofes sind wie alle Gesellschaften, in denen Geburt und Reichthum einen Unterschied machen. Man kommt dahin, drängt sich an den Herrn, glaubt sich glücklich, wenn man von ihm einen gnädigen Blick oder wohl gar ein gnädiges Wort empfangen hat und geht wieder