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Franz Delitzsch: Die bayerische Abendmahlsgemeinschaftsfrage. Ein Anfang eingehender Erörterung

Kirche theilnimmt, der bekennt sich nicht allein zum Herrn, sondern auch zu der ihn hier bekennenden Gemeinde. Er muß kennen und glauben was die Kirche bekennt und entschlossen sein es mitzubekennen. Deshalb schloß die alte Kirche die Katechumenen von der Abendmahlsfeier aus, ganz entsprechend dem Wesen dieses höchsten Bekenntniß- und Cultusactes[1]. Ebendeshalb geht noch jetzt der Berechtigung zur Communion die Confirmation voraus; denn cultusfähig ist erst der welcher weiß was es um Leib und Blut des Herrn ist. Und nach altem Brauch erlangt ein bisher einer anderen Kirche angehöriger Christ die Berechtigung zur Communion erst nach vorausgegangenem Katechumenat oder doch vor Superintendent oder Pfarrer abgelegtem Bekenntniß; auch wurde er nicht angenommen, wenn er nicht der Kirchengemeinschaft, der er bisher angehörte, die schuldige Anzeige gemacht. Die dann erfolgende Theilnahme am Abendmahl galt von jeher als öffentliche Kundgebung des Uebertritts von der einen Confession zur andern.

 Warum in aller Welt sollten wir diese alte gute Praxis aufgeben? warum da wo sie in Verfall gerathen mit ihrer Wiederaufrichtung zögern?

 Man verweist auf lutherische Gemeinden, denen Reformirte in völliger Untergebung unter lutherische Gottesdienst- und Kirchenordnung sich angeschlossen haben. Man findet es hart, daß solche Reformirte mit Einem Male vom Tische des Herrn innerhalb der Gemeinde der sie angehören zurückgewiesen werden sollen. Aber wenn sie mit Mund und Herz der lutherischen Gemeinde angehören, so sollen sie ja nicht zurückgewiesen werden. Wollen sie aber zur lutherischen Gemeinde gehören und


  1. Ebenders. S. 49.[WS 1] „Die ganze Handlung würde in ihrem Wesen alterirt werden und ihre eigentliche Bedeutung verlieren, wenn man die Theilnahme an ihr auf Katechumenen oder gar Ungläubige ausdehnen wollte.“

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Franz Delitzsch: Die bayerische Abendmahlsgemeinschaftsfrage. Ein Anfang eingehender Erörterung. Theodor Bläsing, Erlangen 1852, Seite 15. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Franz_Delitzsch_-_Die_bayerische_Abendmahlsgemeinschaftsfrage.pdf/21&oldid=- (Version vom 10.11.2016)