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Franz Delitzsch: Die bayerische Abendmahlsgemeinschaftsfrage. Ein Anfang eingehender Erörterung

und fort ergehenden Gemeindebekenntnisses. 2) Das Abendmahlsbekenntniß der lutherischen Kirche ist Bekenntniß zu dem unter Brot und Wein zu mündlichem Genusse dargebotenen und Würdigen wie Unwürdigen, diesen jedoch zum Gerichte zutheil werdenden Leibe und Blute des Herrn. 2) Dieses Bekenntniß hat die reformirte Kirche nicht, und die unirte läugnet seine Fundamentalität und überhaupt die Wesentlichkeit der Differenzen beider Kirchen; mit beiden Kirchen geht deshalb die lutherische keine Gemeinschaft, am wenigsten Abendmahlsgemeinschaft ein, wo sie ihres Berufes eingedenk ist und nicht von sich selber abfällt. 4) Denn alle Kirchengemeinschaft ist Ausdruck der Glaubensgemeinschaft, der Gipfel aller Kirchengemeinschaft aber ist die Abendmahlsgemeinschaft, weshalb alle Unionen von jeher durch diese vollzogen und besiegelt worden sind. 5) Die bekenntnißmäßige und grundsätzliche Stellung der lutherischen Kirche zur reformirten und unirten ist normirend für die Praxis des lutherischen Kirchenamts; es darf Reformirte und Unirte die es bleiben wollen nicht zur Abendmahlsgemeinschaft mit unserer Kirche zulassen, darf nicht die Glieder der lutherischen Gemeinde in Abendmahlsgemeinschaft mit jenen versetzen. 6) Gemischte Abendmahlsgemeinschaft läßt sich durch keinen Nothstand rechtfertigen, denn es kann nichts zur Liebespflicht werden was gegen die Glaubenspflicht ist. In gemischten Gemeinden lutherischen Namens und Bekenntnisses ist offen zu erklären, daß von allen welche am h. Abendmahle theilnehmen die Willigkeit, der lutherischen Kirche mit Herz und Mund, Wort und That anzugehören, erwartet wird und verlangt werden muß.

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 Nur zwei Fälle haben wir noch nicht besprochen. Der erste ist die Communion Sterbender. Daß der Blick dieser nicht mehr auf den diesseitigen Kirchenstreit, sondern nur auf das himmlische Manna des Sacramentes selbst und die Bedingungen des Eingehens in das jenseitige Kanaan hinzulenken ist, versteht sich von selbst. Der andere Fall betrifft das

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Franz Delitzsch: Die bayerische Abendmahlsgemeinschaftsfrage. Ein Anfang eingehender Erörterung. Theodor Bläsing, Erlangen 1852, Seite 21. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Franz_Delitzsch_-_Die_bayerische_Abendmahlsgemeinschaftsfrage.pdf/27&oldid=- (Version vom 10.11.2016)