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Ueberführung nach dem Stühlinger.


V. DIE STAATSEISENBAHNEN.
Von E. Hübsch.


Allgemeines. Die normalspurigen Bahnen Badens sind mit wenigen Ausnahmen im Eigenthum und Betriebe des Staates. Sie unterstehen dem Ministerium des Grossh. Hauses und der auswärtigen Angelegenheiten. Einige früher als Privatbahnen gebaute Linien wurden zum Theil nachträglich angekauft oder stehen in staatlicher Verwaltung. Nur die in den letzten Jahren von den Firmen Bachstein, Vering und Wächter u. a. erstellten normalspurigen Nebenbahnen und die Schmalspurbahnen befinden sich im Selbstbetrieb dieser Gesellschaften.

Die im gemeinsamen Besitz von Baden, Hessen und Preussen befindliche Main-Neckarbahn von Heidelberg und Schwetzingen über Friedrichsfeld nach Frankfurt hat ihre eigene Verwaltung in Darmstadt.

Nachdem im Jahre 1840 die Strecke Mannheim–Heidelberg als erste in Baden eröffnet war, wurde der Bahnbau landaufwärts unverzüglich fortgesetzt und im Jahre 1845 wurde auch Freiburg des neuen Verkehrsmittels theilhaftig.

Die Bahn von Freiburg nach Breisach wurde 1871, die nach Neustadt (Höllenthalbahn) 1887 dem Verkehr übergeben. Die erstere Linie war von der Stadt Freiburg erbaut und ging erst im Jahre 1879 in das Eigenthum des Staates über.

Die Bahnhöfe. Freiburg besitzt ausser dem Hauptbahnhofe noch den Bahnhof in der Wiehre für den Betrieb der Höllenthalbahn. Er hat wegen der höheren Tarifsätze als Güterstation bis jetzt nur für die nahegelegenen Stadttheile Bedeutung, nimmt dagegen für den Personenverkehr Freiburgs mit dem Schwarzwalde die erste Stelle ein.

Empfohlene Zitierweise:
Freiburg im Breisgau. Die Stadt und ihre Bauten. H. M. Poppen & Sohn, Freiburg im Breisgau 1898, Seite 134. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Freiburg_Bauten_134.jpg&oldid=- (Version vom 29.12.2016)