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durch die Thronbesteigung Friedrichs von Preussen und den Tod des letzten Habsburgers herbeigeführten politischen Verwicklungen ein. Münchhausen war bestimmt als erster Wahlbotschafter Kurbraunschweigs nach Frankfurt zu gehen. Im October 1741 kurz vor seiner Abreise fand sich Surland in Hannover ein und verhandelte mit ihm, wie bei dem bevorstehenden Wahlconvente das Interesse der Hansestädte wahrzunehmen sei[1]. Am 22. October überreichte er ihm auf Grund früherer Verständigung ein Promemoria, das in kurzer kräftiger Motivirung die Wünsche der Hansestädte darlegte und mit einem Begleitschreiben Hamburgs vom 4. December einem jeden Kurfürsten übersandt wurde[2]. Sein Petitum ging dahin, in die WC. hinter den Worten: der Kaiser solle die commercia des Reichs nach Möglichkeit befördern (oben S. 133), einen Zusatz aufzunehmen:

„auch wie die Handlung treibende Städte überhaupt, also insonderheit die drey Reichs- und Hansee-Städte Hamburg Lübeck und Bremen bey ihrer Freiheit Rechten Immunitäten Handlung und Schiffahrt so wol in ausländischen Königreichen und Republicken als im Reiche selbst conserviren und kräfftig schützen[3].“

So bereit man in Hannover war, „das desiderium der Stadt Hamburg zu secondiren“, so mahnte doch der Berather Münchhausens in staatsrechtlichen Dingen, der Geh. Justizrath Gruber, der ihn auch nach Frankfurt zum Wahlconvent begleitete[4], zur Vorsicht, um niemanden zu verletzen,


  1. Cod. ms. Münchh. 8 Bl. 20 (Göttinger Bibl., W. Meyers Verz. der Hss. III 249).
  2. Es ist die bei J. J. Moser, Wahlcapitulation K. Karls VII. Bd. I 242 gedruckte Denkschrift.
  3. So nach dem Promemoria, wie es sich in den Anm. 1 angeführten Münchhausen’schen Papieren findet. Die Fassung des Abdrucks bei Moser lässt die Anfangsworte von „wie — also“ weg. Das Begleitschreiben vom 4. December stellte ein weiter gehendes Petitum: „dass (der zu erwählende neue Kaiser) ... insonderheit die in der alten Verbindung annoch stehende drei Reichs- und Ansee-Stätte L. B. und H. bey ihrer Freyheit Handlung und Schiftahrth, auch bey ihren Gerechtsamen Privilegien und Immunitäten in auswärtigen Königreichen und Republiquen so wohl als im Reich selbst vor allen Bedruck- und Beeinträchtigungen gegen jedermännglich aufs kräftigste und schleunigste schützen wolle.“
  4. Ueber J. D. Gruber vgl. meinen Aufsatz in den Nachrichten von der Kgl. Ges. der Wiss. zu Göttingen 1899 S. 33.
Empfohlene Zitierweise:
Ferdinand Frensdorff: Das Reich und die Hansestädte. Weimar: Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte, Germanistische Abteilung, Bd. 20 = 33 , 1899, Seite 144. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Frensdorff_Das_Reich_und_die_Hansest%C3%A4dte_144.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)