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Leopold I., Ludwig XIV. von Frankreich, Karl XI. von Schweden : Friede von Nimwegen

die zwischen den König in Dennemarck und gemeldten Herren Hertzogen obhandene Streitigkeiten beygeleget werden.

8. Der Röm. Käyser und König in Schweden belieben / daß der König von Groß-Britanien als Mediator, wie auch alle Könige / Fürsten und Respubliquen über Vollziehung und Haltung alles dessen / was in diesem Vertrag enthalten / ins gesammt und besonders höchstgedachter Ihrer Käys. wie auch Königl. Majestät in Schweden guarantiren.

9. Und weil Ihr. Käys. wie auch Königl. Majestät in Schweden die Mühe und Fleiß Ihr Königl. Majest. von Groß-Britanien / welche sie in allgemeinen Fried- und Ruhestand wieder zubringen unabläßig angewand / mit danckbaren Gemüth erkennen / so ist von beeden Seiten beliebt / denselben zugleich mit dessen Reichen in gegenwärtigen Tractat in bester Form mit einzuschlüssen.

10. In diesen Frieden sollen mit begriffen seyn / dieselbe / welche vor Außwechslung der ratification oder innerhalb 6. Monath hernach von einen oder dem andern Theil mit einhelliger Bewilligung genennet werden / auch dasselbe / was zwischen Ihr Käys. Maj. und dem Reich und dem AllerChristl, König ist beliebet / soll in diesen Tractat mit begriffen / verstanden / und also geachtet werden / als wäre es von Wort zu Wort mit hinein gesetzet.

11. Es versprechen auch obbemeldte i[1] Extraordinar-Gesandten und Plenipotentiarii, daß dieser geschlossene Friede vom Käyser und Röm. Reich Eines: Und dann von König in Schweden andern Theils nach dero beliebten Art und Form soll für gut geachtet werden / und wollen sie unfehlbar verschaffen / daß die gewöhnliche Außwechslung innerhalb 8. Wochen von den Tage derer Unterzeichnung zurechnen / oder wo es ehe seyn kan / geschehen soll.

12. Und weilen Ihr Käyserl. Mayst. von den Churfürsten / Fürsten und Ständen des Reichs vermöge des Schlusses von 31. Maij / 1677. den Schwedischen Gesandten unter den Mäyntzischen Insiegel heraus gegeben / gebührend ist ersuchet worden / daß besagter Churfürst und Stände des Reichs Interesse durch Ihre Käys. Maj. Gesandten in dieser Versammlung beobachtet worden / So haben so wol die Käys. als Kön. Gesandten diesen Vergleich zu mehrer Versicherung alles dessen / so darinnen enthalten / unterschrieben und mit dero Insigel bekräfftiget und versprochen die ratification in beliebter Form zu bestimmter Zeit außzuliefern / und soll keine protestation oder Widersprechung von dem Directorio des Röm. Reichs wider Unterzeichnung dieses Tractats angenommen werden oder gelten.

      Nimwegen / den 4. Febr. 1679.

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Leopold II., Ludwig XIV. von Frankreich, Karl XI. von Schweden : Käyserl. und Frantzösischer Friedensschluß / Welcher In Nahmen der heiligen und unzertrennlichen Drey-Einigkeit zu Niemwegen geschlossen und unterzeichnet worden:. , 1679, Seite 16. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Friede_von_Nimwegen_016.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)