Seite:Friedens-Instrument zwischen Den Kayser und dem Reiche und den Aller-Christlichsten Könige Zu Ryswick in Holland den 30. Octobr. Anno 1697. aufgerichtet.pdf/27

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Majestät des Durchlauchtigsten Königs in Schweden unermüdeten Fleiß und Sorgfalt zu Wiederbringung eines allgemeinen Friedens mit billigen Dancke erkennen // als ist von Ihnen beyderseits beliebet worden / daß derselbe nebst allen Seinen Königreichen und Provinzen omni meliori modo nahmendlich mit unter gegenwärtigen Frieden solle begriffen seyn.

LVI.

 Ferner werden auch in Nahmen Se. Kayserlichen Majestät und des Reichs / über schon erwehnte Reichs-Glieder / auch die übrigen Chur- und Fürsten / Stände und Glieder des Heil. Röm Reichs unter diesen Frieden mit begriffen / und unter denselben insonderheit der Bischoff und des Bischoffthum Basel / nebst allen deroselben Landen / praerogativen und Rechten: als auch die dreyzehen Cantons in der Schweitz / nebst deren Bundesgenossen / nahmendlich der Republick und Stadt Genff und deren Zubehörigen / der Stadt und Graffschafft Neuburg an der See. Der Stadt S. Gallen / Mülhausen und Biel / der dreyen ligven der Graubünter / des Walliser Landes und der Aptey S. Gallen.

LVII.

 In Nahmen Se. Allerchristlichsten Majestät sollen gleichfals die dreyzehen Cantonen in der Schweitz und deren Bundesgenossene / und namendlich die Republick der Walliser unter gegenwärtigen Frieden mit begriffen seyn.

LVIII.

 Gleicher Gestalt sollen auch alle / so vor Verwechselung der ratificationen / oder nach derselben innerhalb 6. Monathen / von einen oder den anderen Theil mit eilfälligen Consens erneuret werden / in gegenwärtigen Frieden mit eingeschlossen werden.

LIX.

 Die Kayserlichen und Königlichen Gesandten / wie auch der deputirten Stände des Reichs plenipotentii versprechen / daß gegenwärtiger geschlossene Friede / von den Kayser / den Reiche / und den Allerchristlichsten Könige / nach der Form welche beyderseits beliebet werden / solle ratificiret / und die ratifications-Instrumente innerhalb sechs Wochen von heute dato angerechnet oder, so es müglich / nach eher reciproce sollen ausgewechselt werden.

LX.

 Zu mehrerer Bekräfftigung und Zeugniß dieses allen / haben so wohl die Kayserliche als Königliche extraortinair Gesandte und plenipotentiarii