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Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 5

sich nicht verteidigen können, beleidigt hat. Hier steht Eid gegen Eid. Wer hat denn ein größeres Interesse an dem Prozeß? Die Karls oder die Wagner? Aus dem ganzen Gang der Untersuchung habe ich den Eindruck gewonnen, daß es mit der Wahrheitsliebe der Wagner nicht so einwandsfrei bestellt ist, wie sie der Staatsanwalt hingestellt hat. Die Aussagen der Karls werden durch andere Aussagen unterstützt. Aber der Herr Staatsanwalt mißt mit zweierlei Maß. In dem Leben der Wagner zeigen sich so viele merkwürdige Vorkommnisse, wie da ist, die Erzählung über das verschwundene Dienstbuch mit den angeblich guten Dienstzeugnissen, die Geschichte mit dem Hund, der ihr einmal erschienen ist usw. Sie hat Geistererscheinungen, immer Erzählungen mit mystisch-religiösem Beigeschmack erwähnt, bloß um Aufsehen zu erregen und sich interessant zu machen. Nehmen wir an, das Mädchen habe die Salzsäure getrunken, um sich interessant zu machen. Ist das etwas anderes, als alle die anderen Geschichten? Sie kannte die Wirkung der Salzsäure. Das Quantum kann ein gesunder Mann ohne Nachteile mit zwei Schluck einnehmen. Sie hatte nur nicht mit ihrem schwachen Magen gerechnet. Wenn Sie die Angeklagte schuldig sprechen, trifft sie eine furchtbare Strafe, dieser Paragraph kennt keine mildernden Umstände. Mit einem Schuldspruch vernichten Sie die Existenz dieser Frau, die in Ehren grau geworden und im Leben schwer gearbeitet hat. Ich halte eine Verurteilung bei dem mangelhaften Beweismaterial für unmöglich. Wenn Sie aber der Meinung sein sollten, daß die Angeklagte es getan hat, so kommt es auf das „um“ an. Sie mögen ja annehmen, daß die Angeklagte der Wagner einen Possen habe spielen wollen; wenn Sie aber verneinen, daß es in der Absicht geschehen, sie an der Gesundheit zu schädigen, so erfolgt zwar Freisprechung‚ die Wagner hat aber einen zivilrechtlichen Anspruch an die Angeklagte. Sie verliert damit ihr kleines Vermögen und Heim, das

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Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 5. Hermann Barsdorf, Berlin 1912, Seite 208. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Friedlaender-Interessante_Kriminal-Prozesse-Band_5_(1912).djvu/212&oldid=- (Version vom 1.8.2018)