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Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 5

deutscher Sprache das Vaterunser. Bald darauf klagte Lewy über große Schmerzen. Er zog sich in seine Kammer zurück. Dort ist er am folgenden Tage gestorben. Aus Anlaß dieses Vorganges wurden Hahn und Vergin verhaftet und die Anklage wegen gemeinschaftlich begangener vorsätzlicher Körperverletzung mittels das Leben gefährdender Werkzeuge, wodurch der Tod des Verletzten erfolgt ist, gegen sie erhoben. Sie hatten sich deshalb am 18. Januar 1904 vor dem Schwurgericht zu Konitz zu verantworten. Den Vorsitz des Schwurgerichtshofes führte Landgerichtsdirektor Mensching. Die Anklage vertrat der Erste Staatsanwalt Dr. Schweigger. Die Verteidigung führten die Rechtsanwälte Hasse und Gebauer (Konitz). Der Angeklagte Hahn gab an: Er sei seit Jahren dem Trunk ergeben, so daß er oftmals, selbst in nüchternem Zustande „Geister“ sehe. Seine Frau habe ihn seiner Trunksucht wegen vor zwei Jahren verlassen. Am 28. September 1903 habe er bereits am Vormittag drei große Flaschen Schnaps getrunken. – Kreisarzt Dr. König (Konitz) erklärte: Hahn sei verhandlungsfähig und habe sich bei Begehung der Tat nicht in einem Zustande befunden, in dem seine freie Willensbestimmung ausgeschlossen war. – Zur Sache äußerte sich Hahn auf Befragen des Vorsitzenden: Er hatte sich den ganzen Abend über die Redensarten des Juden geärgert. Er hatte auch den Eindruck, als wollte der Jude eine christliche gottesdienstliche Handlung vorführen. Nachdem Schülke Feierabend geboten hatte, sei er, Schülke, ein fremder Fleischergeselle und der Jude im Lokal geblieben. Sehr bald sei auch Nachtwächter Vergin in die Gastwirtschaft gekommen. Es sei Schnaps getrunken worden, der Jude habe aber keinen Schnaps bekommen. – Vors.: Woher wußten Sie, daß es ein Jude war? – Angekl.: Das wurde gesagt. – Vors.: Sah er denn aus wie ein Jude? – Angekl.: Jüdisch sah er aus. – Vors.: Es ist bei dem Getöteten eine Alters- und Invalidenversicherungskarte gefunden

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Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 5. Hermann Barsdorf, Berlin 1912, Seite 240. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Friedlaender-Interessante_Kriminal-Prozesse-Band_5_(1912).djvu/244&oldid=- (Version vom 1.8.2018)